Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 50

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intern im bäuerlichen Bereich liegt, sondern mit dem Essen aus dem Chemielabor kommt. Ich möchte dies ganz besonders heute in der Debatte zu diesem Grünen Bericht erwähnen, weil wir natürlich von bäuerlicher Produktion, von bäuerlichen Produkten bester Qualität sprechen können. Wenn aber in Wirklichkeit über den Verkaufstisch Ersatzprodukte, Substitute gehen, ist das nicht gut.

Es sei mir auch ein Wort zur Förderung und Fördergerechtigkeit gestattet, die schon von meinem Vorredner Hager angesprochen wurde. Sehr wesentlich wird für die österreichische Landwirtschaft sein, inwieweit der Konsument dazu bereit ist – das noch als Nachsatz zur vorhergehenden Thematik –, aktiv bei einer fairen Preispolitik mitzumachen. Beste Qualität zu niedrigsten Preisen – dabei bleibt der Bauer auf der Strecke. Ein Beispiel – wiederum ganz aktuell –: Wir haben in der österreichischen Landwirtschaft höhere Betriebsmittelkosten, höhere Medikamentenpreise, höhere Tierärztepreise, höhere Futtermittelpreise und teurere Energie. Es gelingt uns beim Milchpreis, bestenfalls groschenmäßige Verbesserungen zu erzielen, während der Konsument bei den Energiepreisen, beim aktuellen Benzinpreis und Heizölpreis 30-prozentige, 35-prozentige Teuerungen zur Kenntnis nimmt.

Es geht bei einer funktionierenden Landwirtschaft nicht nur um gepflegte Landschaft, Luftgüte und Wasserqualität, sondern in Zeiten des so genannten Überschusses leider – oft vergessen – um die notwendige und wichtige Krisenvorsorge.

Zur angesprochenen Fördergerechtigkeit: Man kann kein russisches System, kein kommunistisches System einführen und lauter gleich große Betriebe konstruieren. Ich denke, man erweist der bäuerlichen Bevölkerung diesbezüglich genauso einen schlechten Dienst wie bei der Diskussion Biobauern versus herkömmliche Landwirtschaft oder Groß versus Klein.

Ich bringe noch einmal das Beispiel, das ich im vorigen Jahr bei der Behandlung des Grünen Berichtes gebracht habe, nämlich der eigene Betrieb. Mein Sohn bewirtschaftet unseren Betrieb weiter, er möchte in der Landwirtschaft bleiben und ist deshalb gewillt, Betriebe zu übernehmen, die in nächster Nähe aufgegeben werden – nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen. Kollege John Gudenus hat das angesprochen: Es gibt nichts Einfacheres, als aus einem Bauern einen Konsumenten zu machen. Geregelte Arbeitszeit, geregelte Freizeit, geregeltes Einkommen – all das hat er früher nicht gekannt. Wenn Menschen aus solchen Gründen und Überlegungen ihren Betrieb schließen, dann seien wir doch froh, dass wir Jungunternehmer haben, die bereit sind, diese Betriebe mit zu pachten und mit zu bearbeiten. Natürlich erzielt mein Sohn aus dieser Entwicklung heraus etwas höhere Ausgleichsbeträge – ich sage bewusst nicht Förderungsbeträge – als vorher, aber deshalb ist er kein Millionär, deshalb ist er kein Großbauer, sondern ich glaube, er ist ein höchst notwendiges Mosaiksteinchen in unserer Bewirtschaftungsweise.

Bundesrat John Gudenus hat – nach meinem Dafürhalten in sehr überzogener Weise – die Angelegenheit mit BSE und den Folgen daraus angesprochen. Ich habe nicht gewusst, dass du diese Thematik ansprichst, aber ich habe vom Direktor unserer Tierkörperverwertung, Direktor Dr. Baumann, ein Beispiel genannt bekommen, wobei ich der Meinung bin: Wir müssen in Zukunft sowohl national als auch international überlegen, dass wir die Praktiker nicht mit überzogenen gesetzlichen Maßnahmen, deren Kontrolle und daraus entstehenden Kosten völlig überfordern und auch wirtschaftlich gefährden. Denn eines ist klar: Auch wenn diese Kosten vorweg von der öffentlichen Hand getragen werden, wird das trotzdem immer wieder ein schwieriger Diskussionspunkt bleiben, und letztlich werden diese Kosten auf den Erzeuger, sprich Bauer, zurückfallen. Das bedeutet wiederum geringere Erlöse.

Ein Gesetz, das wir selbst in diesem Hause beschlossen haben, betrifft das so genannte Risikomaterial. Das ist ein Stück aus der Hüftdarm-Blinddarmfalte, das so genannte Ileum, sowie der Schädel, die Tonsillen, also die Mandeln, und das Rückenmark. All diese Teile müssen seit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes getrennt entsorgt werden. Das verursacht immense Kosten – immense Kosten! – in den Schlachthöfen und in den Tierkörperverwertungsanstalten. Das erschwert natürlich den Verarbeitungsablauf gewaltig. Den toten Tieren müssen diese Teile herausgeschnitten werden. Man bedenke einmal diesen Widerspruch, diesen volkswirtschaftlichen Irrsinn! Die Tierkörperverwertung in Regau musste, allein um dieses Gesetz umsetzen zu


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