Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 66

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Die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union haben dazu geführt, dass das Stickereiförderungsgesetz, das de facto nur für Vorarlberg gilt, unzeitgemäß geworden ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird das Gesetz aufgehoben, gleichzeitig aber dafür gesorgt, dass die noch vorhandenen Fondsmittel mit Übergangsregeln im Sinne des ursprünglichen Gesetzes für die Förderung der Stickereiwirtschaft verwendet werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte daher, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

12.55

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Die Grundidee des Stickereiförderungsgesetzes im Jahr 1956 war die Solidarität der Vorarlberger Sticker untereinander. Die selbständigen Sticker sowie die Stickereifirmen bezahlten monatlich einen gewissen Beitrag beziehungsweise Prozentsatz des Bruttolohnes in den Stickereifonds ein, um in Zeiten, in denen keine Arbeit beziehungsweise Ware vorhanden war, von ebendiesem Fonds eine entsprechende Unterstützung beziehungsweise Entschädigung zu erhalten. Andere Branchen haben die Stickereiindustrie und das Stickereigewerbe oft darum beneidet.

Auf Grund verschiedener wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen haben sich die Vorarlberger Sticker nun darauf geeinigt, diesen Stickereifonds aufzulösen. Das vorliegende Bundesgesetz regelt nun, in welcher Art und Weise dies erfolgen soll. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Auf der Rednerliste steht Herr Kollege Hagen, auf der geschriebenen Rednerliste ist er allerdings durchgestrichen. Ich darf fragen: Wünschen Sie das Wort oder nicht? (Bundesrat Hagen: Ich verzichte!)  – Sie verzichten.

Somit liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (VAG-Novelle 2000) (219 und 317/NR sowie 6228/BR der Beilagen)


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