Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 67

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird. Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

12.58

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Regierungsvorlage, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird, steht eine wichtige Änderung zum Beschluss an. Als ich mir diese Novelle angesehen habe, konnte ich anfangs keine Wichtigkeit feststellen, sondern erst in der Folge.

Unmittelbarer Anlass des vorliegenden Entwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie 98/78/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen. Hier wird nun für fast alle Vorschriften über Versicherungsgruppen ein neues Hauptstück eingefügt. Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Reihe weiterer Änderungen und Ergänzungen. Ich habe mir erlaubt, die wichtigsten herauszunehmen.

Vorschriften über die Eignung angestellter Vermittler, Vorschriften für die indexgebundene Lebensversicherung, Führung eines Verzeichnisses der Vermögenswerte zur Bedeckung von Rückstellungen, Verstärkungen der Überwachung nach Wegfall der Konzession, Vorlage einer Art Bonität, wenn berechtigter Grund besteht, dass ein Versicherungsunternehmer in absehbarer Zeit nicht mehr über die erforderlichen Eigenmittel verfügt, und eine Anordnung einer Bestandsübertragung zur Beseitigung einer Gefahr für die Versicherten.

Meiner Meinung nach wurde diese Gesetzesänderung auch auf eine Mehrbelastung durch höhere Kosten untersucht, aber durch einen Kostenersatz durch die Versicherungsunternehmen konnte dieser sehr gering gehalten werden. Also auch hier zeigt sich die Handschrift dieser neuen Bundesregierung.

Lassen Sie mich noch auf einige weitere Dinge eingehen: Neue Kontrollmechanismen haben in einem globalisierten Versicherungsmarkt einen hohen Stellenwert. Der Fall Burgenland zeigt ganz deutlich, was passiert, wenn es keine nachvollziehbaren Kriterien gibt. Da kommt es dann meistens zu einer chemischen und auch komischen Reaktion, die aber gar nicht so lustig ist: Es löst sich dann Geld in Luft auf, und zwar über 4 Milliarden Schilling. Deshalb, so glaube ich, sollten diese Kontrollmechanismen auch in diesem Gesetzentwurf eingeführt werden. Meine Fraktion wird dem zustimmen – Sie hoffentlich auch. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite