setzes – Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für das Stellungnahmeverfahren des Bundesrates zu Gesetzesvorschlägen – eingebracht wurde.
Dieser Gesetzesantrag wird gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet.
Ich darf vielleicht noch dazu sagen, dass wir diesen Antrag bereits einmal in dieser Form dem Nationalrat übermittelt haben. Auf Grund der Neuwahl des Nationalrates kam dieser Antrag nicht zur Verhandlung beziehungsweise ist es nicht beschlossen worden, daher die neuerliche Einbringung.
Ferner gebe ich noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen eingebracht wurden.
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird wie immer auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 14. Dezember, 9 Uhr in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen neben der Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das erste Halbjahr 2000 jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, so weit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 12. Dezember 2000, ab 14 Uhr vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 18.17 Uhr