Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 48

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum § 25a: Bei der Pauschalvergütung kommt es zu keinerlei Angleichung an den Zoll der Wehrdiener. Derzeit erhält ein Rekrut als Summe von Monatsgeld und Prämie monatlich 3 189 S. Nach der vorliegenden Gesetzesbestimmung soll ein Zivildiener wieder nur eine Pauschalvergütung in der Höhe von 2 358 S bekommen. Auch da beträgt die Differenz 35 Prozent.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dabei darf aber auch nicht vergessen werden, dass der Grundwehrdiener in der Regel nach sechs Monaten die Möglichkeit hat, in den Genuss einer Beförderung zum Gefreiten zu kommen und somit eine Dienstzulage in der Höhe von 565 S monatlich anfällt. Auch diese analoge Möglichkeit fehlt im Zivildienstrecht völlig.

Herr Bundesminister! Dieses Gesetz ist meiner Meinung nach nichts anderes als eine Verschlechterung der sozialen Absicherung der Zivildienstleistenden und eine Benachteiligung gegenüber den Wehrdienern. Sie ist sachlich, so glaube ich, nicht gerechtfertigt und wird daher von uns abgelehnt.

Herr Bundesminister! Von Ihnen als ehemaliger Zivildiener hätte ich mir wirklich mehr soziale Gerechtigkeit erwartet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Germana Fösleitner das Wort. – Bitte.

11.40

Bundesrätin Germana Fösleitner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit etwa 25 Jahren gibt es die Möglichkeit, anstelle des Wehrdienstes den Zivildienst abzuleisten. Nachdem anfänglich die Zivildiener zu einem erheblichen Teil im Bereich der Post und der Bahn eingesetzt wurden, verlagerte sich der Einsatz immer mehr auf den Sozial- und Rettungsbereich. Dort leisten unsere Zivildiener hervorragende, ja oft schwere Arbeit, und sie verdienen Anerkennung und große Wertschätzung.

Die Zivildiener entwickeln während ihres Dienstes ein ausgeprägtes soziales Bewusstsein, das sie ihr gesamtes Leben lang prägt. Es ist beeindruckend, wie diese jungen Menschen in oft ausweglosen Situationen ihre Aufgaben meistern und Verantwortung übernehmen. Ich denke, um nur ein Beispiel herauszugreifen, an die Einsätze in bäuerlichen Betrieben, wenn der Betriebsführer tödlich verunglückt oder sonst auf tragische Weise verstorben ist und die Bäuerin mit den Kindern allein mit den gegebenen Verhältnissen nicht zu Rande kommt, weil neben den wirtschaftlichen schwierigen Verhältnissen die Familie großes Leid zu bewältigen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da sind die Betriebshelfer – die Zivildiener – neben der Arbeit auf dem Bauernhof stark psychisch gefordert.

Gut geschult und vorbereitet auf solche Einsätze meistern aber unsere Zivildiener diesen Dienst an den Menschen hervorragend.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese positiven Beispiele könnte man in vielen Sparten des Sozialbereiches und Rettungsbereiches anführen. Es ist daher verständlich, dass der Wunsch nach Zivildienern und der Bedarf an Zivildienern groß ist.

Wir alle erinnern uns an die außerordentlich prekäre budgetäre Situation des Zivildienstes zu Jahresbeginn. Als Bundesminister Dr. Ernst Strasser dieses Ressort übernommen hat, war der Zivildienst organisatorisch am Boden und finanziell ausgeblutet. 17 000 Männer warteten zum Teil Jahre auf ihren Einsatz. Nur ein rasch erstelltes Rettungsprogramm konnte die für das Jahr 2000 nötigen Zuweisungen sicherstellen. Um den Zivildienst aber auch für die Zukunft zu sichern, war es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einfacher, transparenter und vor allem effizienter zu gestalten.

Die Novelle, die uns vorliegt, ist die 19. Novellierung des Zivildienstgesetzes. Es ist aus meiner Sicht aber die erste, die tatsächlich Reformen bringt.


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