Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 47

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986) geändert wird (ZDG-Novelle 2001) (338 und 377 und Zu 377/NR sowie 6260/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986) geändert wird.

Die Berichterstattung hat Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Obmann des Innenausschusses! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ernst Winter das Wort. – Bitte.

11.33

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Stimmen der Koalitionsparteien wurde eine weitere Änderung des Zivildienstgesetzes beschlossen, und damit wird, so glaube ich, der Zivildienst noch mehr erschwert und um vieles unattraktiver gemacht.

Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen. Die Verantwortung für den Zivildienst wurde aus der Bundeshoheit ausgelagert, und finanziell schwächere und soziale Organisationen werden daher benachteiligt. Die wichtigsten Leistungsverpflichtungen und somit die Kosten wurden vom Bund auf die karitativen und sozialen Organisationen sowie auf die Zivildiener selbst abgewälzt. Das betrifft insbesondere die Verpflegung und die Pauschalvergütung. Die Ansprüche der Zivildienstleistenden sind künftig nicht mehr öffentlich-rechtlicher, sondern privatrechtlicher Natur und richten sich gegen die Rechtsträger der Einrichtungen. Der Zivildienstleistende hat sie im Streitfall im Zivilrechtsweg geltend zu machen und trägt daher natürlich auch grundsätzlich das Prozess- sowie auch das Insolvenzrisiko seines Rechtsträgers.

Mit der Gesetzesänderung wurde auch die berechtigte Forderung der Zivildiener nach einer effizienten anerkannten Vertretung nicht erfüllt und auch keine gesetzliche Vertretungsmöglichkeit auf Bundesebene geschaffen.

Mit der vorliegenden Novelle zum Zivildienstgesetz kommt es im Hinblick auf die Dauer der Dienstzeit zu keiner auch nur annähernden Gleichstellung mit der zeitlichen Belastung der Präsenzdiener. Es ist keine Lösung, den Zivildienst aus der Verantwortung der Bundeshoheit auszulagern, sondern es muss vielmehr ein klares und sicheres Finanzierungsmodell für den Zivildienst geschaffen werden.

Jede Benachteiligung finanziell und sozial schwächerer Organisationen muss auch vermieden werden – so auch der Auslandsdienst. Dieser wird nicht mehr vom Bundesministerium für Inneres subventioniert werden, sondern von einem zu gründenden Verein. Die vorgeschlagene Regelung wird nicht einmal der Forderung nach Weiterbestand gerecht und wird daher auch abgelehnt. Es ist auch zu befürchten, dass dadurch weniger Geld je Auslandsdiener zur Verfügung steht.


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