Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 50

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rückstände können nun durch Aufnahme neuer Tätigkeitsfelder verringert werden, auch das ist löblich. Ich höre immer wieder auch aus dem Bekanntenkreis, dass es leider Gottes bislang nicht möglich war, den Zivildienst zu leisten, obwohl man ihn eigentlich aus verschiedenen und ehrenwerten Gründen gerne leisten wollte.

Auch in diesem Zusammenhang stimme ich mit den Vorrednern überein. Ich bin überzeugt davon, dass ein Großteil der Zivildienstleistenden den Zivildienst nicht als – wie soll man sagen? – "Obizarahackn" betrachtet, sondern dass sie vielfach oft unter schwierigeren und persönlich härteren Bedingungen als sie ein Wehrdienstleistender hat, arbeiten müssen. Denn die Betreuung, die gesamte körperliche Betreuung von Kranken, Alten, Schwerkranken muss ein Soldat nicht machen. Und ich spreche all denen, die diese Härte des Zivildienstes auf sich nehmen, Hochachtung aus.

Ein Punkt, der auch bei uns Freiheitlichen nicht nur ungeteilte Zustimmung fand und daher auch dazu führte, dass wir eine Überlegungsfrist, eine vierjährige Überprüfung haben wollen, ist der Bereich der Auslandsdienste für Zivildiener. Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen – speziell aus medialer Sicht –, dass dem eine Relevanz zukommt. Ob dem jedoch wirklich eine außenpolitische Relevanz zukommt, wie es manchmal behauptet wird, da steht Behauptung gegen mediale Wirklichkeit. Wir werden sehen. Ich glaube natürlich, dass dieser Bereich nicht so brillant ist. Aber lassen wir es darauf ankommen.

Auch der von mir erwähnte § 54a betreffend die Überlassung der Aufgaben an ein privates Unternehmen soll auch erst im Jahr 2004 fixiert werden, wenn sich herausgestellt hat, ob sich das bewährt hat.

Grundsätzlich war ich vor vielen Jahren sehr für die Privatisierung staatlicher Aufgaben. In der letzten Zeit sehe ich diese Situation etwas kritischer, weil sich in manchen Fällen herausgestellt hat, dass Privatisierung eigentlich nur ein Auslagern von Ausgaben ohne wesentlicher – wenn überhaupt – finanzieller Einsparung war.

Wir wollen es darauf ankommen lassen. Wir stimmen dem Gesetz zu und wünschen den guten Intentionen dieses Gesetzes vorerst viel Glück. Im Jahr 2004 könnten wir dann wieder zu einer Novelle kommen, das wäre dann die 20. Novelle. Wir werden dann sehen, wie es weitergeht. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.51

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Herbert Würschl. – Bitte.

11.51

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten lehnen diese Gesetzesnovelle ab, weil sie keine oder kaum Verbesserungen für die Betroffenen, sprich für die Zivildiener, bringen wird.

Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem wir zustimmen können, formuliert durchaus passabel – ich zitiere –: Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist daher, durch eine Neuregelung des Zivildienstes diesen unbürokratisch und effizienter zu gestalten. – Dem ist 100-prozentig zuzustimmen. Nur Anspruch und Wirklichkeit sind dabei nicht eins.

Es ist auch der Formulierung zuzustimmen, dass der Zuweisungsrückstand abgebaut werden soll beziehungsweise abgebaut wird. Aber auch da liegen meiner Meinung nach Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander.

Betreffend die Sicherstellung von mehr Autonomie für die Trägerorganisationen muss ich schon kritisch anmerken, dass da durchaus auch der Fall eintreten kann, dass Nachteile für Zivildiener beziehungsweise eine ungleiche Behandlung von Zivildienern eintreten können – und das ist sehr bedenklich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird in dieser Novelle formuliert, dass eine Erleichterung im Vertrauensmännerwahlrecht gegeben sei. Wir Sozialdemokraten treten vehement dafür ein,


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