Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 63

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6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz) (269/A und 350/NR sowie 6252 und 6263/BR der Beilagen)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend (Bundes-Jugendvertretungsgesetz) (270/A und 351/NR sowie 6253, 6254 und 6264/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz) und

ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend (Bundes-Jugendvertretungsgesetz).

Die Berichterstattung über die Punkte 6 und 7 hat Herr Bundesrat Freiberger übernommen. – Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Horst Freiberger: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Gesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz) ist allen Kolleginnen und Kollegen zugegangen. Ich erspare mir deshalb die Verlesung und verlese nur den Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ebenso ist allen der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend (Bundes-Jugendvertretungsgesetz) in schriftlicher Form zugegangen.

Der Antrag lautet: Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

12.49

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Geschätzte Damen und Herren! Die Punkt 6 und 7 beschäftigen sich mit Bundesgesetzen über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung, Bundes-Jugendförderungsgesetz sowie über die Vertretung der Anliegen der Jugend generell, Bundes-Jugendvertretungsgesetz.

Diese außerschulische Jugenderziehung ermöglicht jegliche Form von Jugendarbeit, die die Anliegen und Interessen junger Menschen fördert und zur Mündigkeit, Eigenständigkeit, Toleranz und Demokratie führt.


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