Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 68

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Seite, da sind wir einer Meinung. Ich bin eindeutig dafür, dass die Stimme der Jugend gehört werden sollte.

Zum Abschluss meiner Ausführungen darf ich noch eines sagen: Wir sollten der Jugend die Chance zur Mitbestimmung, die Chance zur Weiterentwicklung geben. Ich darf als jüngster Bundesrat um Ihre Zustimmung bitten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.12

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.

13.12

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich als zuständiger Bundesminister, dass das Bundes-Jugendförderungsgesetz und das Bundes-Jugendvertretungsgesetz auch im Bundesrat auf breite Zustimmung stoßen wird. Ich glaube, dass mit beiden Gesetzen ein wichtiges Anliegen der jungen Menschen in Österreich erfüllt wird.

Ich glaube auch, dass ich von Seiten des Ministeriums durchaus Flexibilität bewiesen habe, da es mir auch gelungen ist, im Rahmen eines Abänderungsantrags zum Bundesfinanzgesetz eine deutliche Erhöhung der Mittel für die freie Jugendförderung für das Jahr 2001 und das nachfolgende Jahr 2002, die im Budget verabschiedet worden sind, sicherzustellen.

Es ist mit Sicherheit so, dass jene Jugendlichen, die innerhalb der organisierten Jugendverbände tätig sind – da hat Herr Kollege Thumpser sicherlich Recht gehabt –, die verschwindende Minderheit ausmachen, während etwa 80 bis 85 Prozent der Jugendlichen interessiert sind, an einzelnen Projekten mitzuarbeiten. Daher war es mir von Seiten des Ministeriums und auch aufgrund meiner Erfahrung als Kommunalpolitiker wichtig, dass in Zukunft die jungen Menschen in Österreich auch im freien Jugendbereich über jene Förderungsmittel verfügen können, die für die gedeihliche Weiterentwicklung der freien Jugendförderung in Österreich notwendig sind.

Es ist auch über das Thema der Mitbestimmung der jungen Menschen über die beiden Gesetze hinaus in der Diskussion einiges gesagt worden. Ich bin als ehemaliger Abgeordneter des Bundeslandes Kärnten und mich noch immer meinem eigenen Bundesland verpflichtender Bundesminister stolz darauf, sagen zu können, dass mein Bundesland, das Bundesland Kärnten, bereits die Mitbestimmung der jungen Menschen bei den Gemeinderatswahlen verabschiedet hat.

Ich glaube daher, dass dieses Beispiel in Österreich nicht mehr aufzuhalten ist, auch wenn der eine oder andere heute nicht sehr begeistert davon ist. Ich glaube, dass es so ist, wie es seinerzeit mit der Direktwahl der Bürgermeister war: Es war ein Beispiel, das sich bewährt hat, das auch Nachahmung bekommen hat.

Ich glaube, dass die jungen Menschen gerade in den Gemeinden am besten wissen, was sie wollen, wie sie eingebunden werden wollen und welche Modelle und welche Vorstellungen sie für sich in ihrem engsten Umkreis, der Heimatgemeinde, verwirklicht haben wollen. Ich glaube daher, dass wir auf gutem Wege sind, die jungen Menschen in Österreich einzubinden.

Ohne auf den Redebeitrag des Kollegen Thumpser fixiert zu sein, erscheint es mir wichtig, zu Folgendem Stellung zu nehmen: Es ist vielleicht bedenklich, wenn wir gerade im Kreise von politisch tätigen Menschen anmerken, dass wir erst wieder lernen müssen, mit den jungen Menschen umzugehen, und dann noch mit erwähnen, dass die jungen Menschen gewohnt sind, die Wahrheit direkt zu sagen.

Vielleicht sollten wir es auch als Kulturgut in der Politik betrachten, dass die Wahrheit und nicht der politische Winkelzug, jedem gefällig zu sein – volkstümlich ausgedrückt: jedem Honig um den Mund zu schmieren –, wieder das Grundprinzip unserer Aussagen ist, denn wir sollten dort bleiben, wo die Wahrheit ist. Dann, so glaube ich, wird auch das Ansehen von uns Politikern bei


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite