Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 75

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Gebäude nutzen, auch berechnen werden, wie hoch die Gesamtkosten sind, die beispielsweise durch Zurückmietung, durch eine Anmietung dieser Flächen entstehen.

Kollege Hoscher hat auch die Frage der Bewertung angesprochen: Es wird eine Bewertung beziehungsweise eine gesamte Erfassung der Liegenschaften durchgeführt. Es werden erstmals ein Vermögenskataster und die Einrichtung einer Immobiliendatenbank, auf die Zugriff genommen werden kann, eine wesentliche Erneuerung mit sich bringen.

Last but not least: Es wird sich mit Sicherheit herausstellen – wie schon in den vergangenen acht Jahren –, dass das eine oder andere Bundesvermögen, das eine oder andere Bundesgebäude, die eine oder andere Bundesimmobilie in Wirklichkeit nicht mehr gebraucht werden und dann letztlich auch zum Abverkauf zum entsprechenden Verkehrswert zur Verfügung gestellt wird.

Ein Nebenaspekt – aber ich glaube, es ist kein unwesentlicher – ist, dass bei sämtlichen Bundesdienststellen auch der Raumbedarf bedacht werden wird. Es ist mit Sicherheit so, dass die Raumbedarfszahlen, egal welchen Bereich das trifft, heute, im Jahr 2000, nicht mehr jene sein werden, die sie beispielsweise 1945 oder 1960 waren. Im einen oder anderen Fall wird es einen größeren Raumbedarf geben, in vielen Fällen aber auch einen kleineren. Auch diesem Aspekt, so glaube ich, sollten wir entsprechend entgegentreten und das als positiv sehen.

Dazu kommt noch etwas: Es wird mit dieser neuen Regelung so sein, dass nicht mehr zwei verschiedene Gruppen zu eruieren haben, welche Kosten und Nutzen anfallen werden, sondern es wird praktisch eine Hand sagen können: Wir haben diesen Raumbedarf, diesen Flächenbedarf. Sie wird auch festzuhalten haben, welche Kosten es für diesen Flächenbedarf geben wird.

Es werden insgesamt zirka 30 Milliarden Schilling Sanierungshilfe in Form von gestaffelten Beiträgen für das Gesamtbudget zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, dass auch ganz wesentlich dabei war, den Bundesimmobilienbesitz nicht schlagartig in Richtung Abverkauf anzubieten, sondern dass das sukzessive vonstatten geht. Ein schlagartiger Abverkauf hätte mit Sicherheit nur Nachteile gebracht, auch für die Republik Österreich, weil damit der Immobilienmarkt nicht nur ins Wanken geraten, sondern wahrscheinlich überhaupt zusammengebrochen wäre.

Nicht erwähnt wurde, dass ein Finanzplan und eine Kapitalflussrechnung als wesentlicher Bestandteil, als Planungsinstrument dieses Gesetzes vorgesehen sind. Ich glaube, dass es in jedem geschäftlichen Bereich notwendig ist, auch eine vorausschauende Planung mit vorausschauenden Erträgnissen bis zum Jahr 2010 darstellen zu können.

Abschließend noch eine persönliche Bemerkung, die mir aber sehr wesentlich und zukunftsträchtig erscheint. Es werden im Rahmen dieses Gesetzes bei den Nutzerressorts Energiesparmaßnahmen bei Gebäuden verlangt, damit das uns allen bekannte Kyoto-Ziel auch erreicht werden kann. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern das wird auch bei Altbeständen, bei Altgebäuden verlangt.

Warum mich das auch persönlich berührt, hat folgenden Hintergrund: Ich war von unserer Fraktion dazu eingeteilt – ich habe das gerne wahrgenommen –, bei der Weltklimaschutzkonferenz in Den Haag teilzunehmen. Wir wissen zwar alle, dass es vorläufig zu keinem Ergebnis gekommen ist, dass vorläufig die so genannten Umbrella-Staaten, an der Spitze die USA, massivst verhindern, dass es zu entsprechenden Verminderungen des CO2-Ausstosses kommt.

Wir wissen, dass das Kyoto-Ziel eine Reduktion von 5 Prozent des Ausstoßes des Jahres 1990 verlangt. Diese Staaten rund um die USA haben das verhindert, und ich sage auch hier mit vollem Bewusstsein: Gäbe es die Europäische Union nicht, dann würde dieses Pendel einseitig und in Richtung der USA schlagen. So habe ich doch nach wie vor Zuversicht, und es gibt mir Hoffnung, dass dieses Kyoto-Ziel in einem nächsten Anlauf auch erreicht werden kann.


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