Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 80

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10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger (295 und 385/NR sowie 6267/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung der Republik Österreich und

die Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger.

Die Berichterstattung über die Punkte 9 und 10 hat Herr Bundesrat Hans Ager übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Hans Ager: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung der Republik Österreich.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich darf mich daher auf den Antrag beschränken.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, 1. den in Artikel 27 und Artikel 89 Abs. 1 und 3 des gegenständlichen Staatsvertrages enthaltenen Verfassungsbestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger. Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm dieses.

14.06

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Ich begrüße die beiden Frauen Bundesministerinnen! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute einem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu.

Ich halte das Abkommen, welches wir hier treffen, für sehr wichtig. Es soll an der Schwelle des neuen Jahrtausends ein weltweit gültiges interkulturelles Völkerstrafrecht geschaffen werden. Es soll ein wachsendes Problembewusstsein über die international viel zu oft vorkommenden Verbrechen geschaffen werden. Vielleicht wird es ein juristisches Jahrhundert, vielleicht wird es ein Jahrhundert der Richter. Wir werden das zum Teil noch erleben.


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