Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 107

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rätin Haunschmid: Aber der Fasching kommt erst! Aber der Fasching kommt erst, liebe Frau Kollegin! The show must go on!)

Jetzt kommt es aber zu einer Berufsausübung trotz eindeutigem Verbot. All diese Delikte, die ich jetzt aufgezählt habe, wurden von Regierungsmitgliedern begangen. Auf die Frage, welche Konsequenzen dieses Fehlverhalten nach sich ziehen wird, lese ich – ich darf zitieren –: "Unter Hinweis auf die obigen Ausführungen sehe ich keinen Anlass, einen ,Sachverhalt den notwendigen rechtlichen Überprüfungen zu unterwerfen.‘" – Sehr schön, weit sind wir gekommen.

Weiters sagt Herr Bundesminister Haupt zu den Fragen 5 und 6, nämlich auf den Hinweis einer Ministerweisung – ich zitiere –: "Im Hinblick auf die Integrität des Herrn Staatssekretärs, Universitätsprofessor Dr. Waneck sowie auf Grund der zuvor getroffenen Aussagen sehe ich nicht den geringsten Anlass zur Erteilung einer derartigen Weisung." – Zitatende, das ist aber auch das Ende meiner Toleranzfähigkeit. (Bundesrat Dr. Böhm: Haben Sie Toleranz überhaupt?)

Wo ist meine Integrität? Haben Sie das schon überlegt angesichts dieser Beantwortung? – Nur die Integrität des Herrn Staatssekretärs wird nicht bezweifelt. Implizieren Sie mit dieser Antwort, dass meine Vorwürfe erfunden und erlogen sind? War ich nicht dort? Habe ich das nicht erlebt?

Ich darf Ihnen nochmals den Sachverhalt darlegen, denn er ist gelegentlich unrichtig dargestellt worden.

Durch Zufall war ich heuer im Sommer zu einer Ultraschall- und Röntgenuntersuchung in die ehemalige Gemeinschaftspraxis überwiesen worden. (Bundesrätin Haunschmid: Zufall! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich würde Sie ersuchen, zuzuhören, denn nur dann, wenn Sie zugehört haben, können Sie auch Ihre, die echten Schlüsse aus diesen Fakten ziehen. (Bundesrätin Mühlwerth: Ihre! Ihre!)

Meine Damen und Herren! Sie können sich sicher mein Erstaunen vorstellen, als Herr Dr. Waneck gekommen ist, um mir diese Untersuchungen angedeihen zu lassen. (Bundesrätin Haunschmid: Hat er keine Tafel draußen gehabt? – Bundesrat Dr. Böhm: Aber nicht Hausverbot! Kein Hausverbot!) – Nein, aber ein Berufsverbot. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Böhm: Aber nicht Hausverbot, sage ich!)

Hören Sie bitte zu! Er hat an mir eine Ultraschalluntersuchung vorgenommen. (Bundesrat Dr. Böhm: Darf er! Darf er!) Er hat mir eine Injektion gegeben. Er hat bei mir eine Röntgenuntersuchung gemacht. Also bei einem Berufsverbot darf jemand den anderen, nicht einmal einen Patienten, nicht einmal angreifen. (Bundesrat Dr. Böhm: Dann verstehen Sie es nicht!) – Sie werden mir dann erklären, was man unter Berufsverbot versteht, gut. (Bundesrätin Haunschmid: Ist ein anderer Arzt draußen gestanden? Ein anderes Arzttaferl mit einem anderen Namen?)

Ich war auch sehr überrascht über den Bericht im "Kurier" vom 27. 9. 2000, in dem geschrieben wurde, dass mich der Herr Staatssekretär im Wartezimmer gesehen hätte, und weil er quasi der "Arzt der Regierung" sei, hätte er für mich eine Ausnahme gemacht – gerade dass nicht gestanden ist, er habe mich bevorzugt behandelt. (Oh-Rufe bei der SPÖ. – Bundesrätin Haunschmid: Undank ist der Welten Lohn! – Bundesrat Hagen: Undank ist der Welten Lohn!)

Erstens einmal finde ich die Bezeichnung "Arzt der Regierung" bedenklich, wenn man mit Berufsverbot belegt ist. (Bundesrat Konecny: Sie brauchen doch einen!) – Sie brauchen einen; das ist eine andere Geschichte.

Zweitens: Ich bin kein Mitglied dieser Regierung, und ich hoffe, das ist auch Ihnen bewusst.

Drittens: Er kann mich im Wartezimmer nicht gesehen haben, weil ich in diesem Wartezimmer nicht gesessen bin.

Viertens verwehre ich mich gegen den Quasivorwurf, den Herrn Staatssekretär zu einer Ausnahme und damit zu einer Gesetzesverletzung verleitet zu haben. Im Gegenteil: Wenn ich das


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