Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 109

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sowie die Überprüfung der Einkommenssituation durch den Rechnungshof, durchaus zu einem anderen Schluss kommen als Sie.

Ich glaube auch, dass es vielleicht kein Unglück ist, dass Herr Staatssekretär Dr. Waneck heute nicht ad personam anwesend ist. In Kenntnis des großen Spielraumes und angesichts der engen Sicht der medizinischen Schweigepflicht wäre die Beantwortung der von Ihnen in Frage gestellten Anfragebeantwortung mit all dem – verzeihen Sie mir den volkstümlichen Ausdruck – Rundherum dem Herrn Staatssekretär eher hinderlich, wobei aber eine umfassende Beantwortung für mich als Minister möglich ist.

Ich glaube daher, dass die Anfragebeantwortung in der Form weder für Sie eine Verhöhnung noch eine Infragestellung Ihrer Integrität, Frau Bundesrätin, darstellt. Im Gegenteil, es ist eine faire Beantwortung innerhalb des rechtlichen Bogens.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie mit der Begutachtung und dem schlussendlichen Begutachtungsproblem, das Sie aus rechtlicher Sicht angesprochen haben, ein Thema angeschnitten haben, das in der medizinischen Alltagspraxis der Rechtspraxis in Österreich im medizinischen Alltag diametral dem gegenübersteht.

Sie wissen selbstverständlich, wenn Sie etwa ins Allgemeine Krankenhaus, in eine Ambulanz oder eine weiterführende Ambulanz kommen, dass Sie dann, wenn Sie von zwei oder drei Fachärzten begutachtet werden, schlussendlich eine Endbegutachtung bekommen, obwohl die einzelnen Schritte zum Beispiel unter Umständen von einem Anästhesisten, einem Facharzt für Anästhesie, von einem Orthopäden, von einem Radiologen, je nach Erkrankungsbild, durchgeführt werden.

Ich glaube daher, dass die Anfragebeantwortung einiges klarlegt. Sie sind mit Ihrem Krankenschein mit einem Institut in eine Abrechnung getreten. Dem Immunitätsausschuss und dem Unvereinbarkeitsausschuss ist auch klar, dass der Herr Staatssekretär derzeit keinen gültigen Vertrag mit einer Gebietskrankenkasse in Österreich hat und daher kein Erwerbszweck durch die Nichtabrechnungsfähigkeit eines Krankenscheines gegeben ist. Wenn Sie implizieren wollen, dass es andere Erwerbsmöglichkeiten gibt, so bin ich guten Mutes, dass in den jährlichen Überprüfungen des Rechnungshofes auf Grund der dortigen Darlegung, die der Herr Staatssekretär völlig korrekt, wovon ich ausgehe, gemacht hat, post festum das Gleiche festgestellt wird, was ich in meiner Anfragebeantwortung festgestellt habe, nämlich dass es keinen Handlungsbedarf gibt.

Ich darf Sie daher bitten, Frau Kollegin, als Patientin, die Sie zu einem Arzt gekommen sind, den sie eo ipso nicht wählen wollten, das in Anspruch zu nehmen, was das Recht eines Patienten ist, nämlich eine ärztliche Behandlung abzulehnen und dort hinzugehen, wo man sich besser oder vertrauter fühlt.

Ich glaube, dass insgesamt in der Angelegenheit für mich als Bundesminister kein Handlungsbedarf besteht. Sie haben in Frage gestellt, wie es denn möglich ist, dass jemand in seiner Freizeit eine unentgeltliche Tätigkeit ausübt, der Staatssekretär ist und rund um die Uhr zumindest mit Verhandlungsführungen und dem Abschluss der 15a-Verträge für die österreichischen Krankenanstalten befasst ist. Diese wurden innerhalb von vier Monaten abgeschlossen in der Zeit, in der ich noch nicht in der Bundesregierung gewesen bin, und zwar von seinem Kabinett federführend und schlussendlich auch unter meiner Einbindung und jener des Herrn Finanzministers. Damit hat er bewiesen, dass er trotz seiner unentgeltlichen Tätigkeit in der Freizeit in der Lage ist, in kürzerer Zeit eine Vereinbarung zu Stande zu bringen als alle vorangegangenen Bundesregierungen, die für diese Verhandlungen zumindest ein Jahr gebraucht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese konnten sich nicht mit einzelgesetzlichen Regelungen begnügen wie derzeit, sondern mussten kompliziertere Rechtskonstrukte finden, um den Ausgleich zwischen den Ländern, dem Bund und den Gemeinden in den Vereinbarungen zur Krankenanstaltenfinanzierung insgesamt abzuschließen.


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