Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 110

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Ich darf nunmehr zu Ihrer polemischen Eingangsbemerkung, die Sie gemacht haben, auch eine polemische Replik zum Schluss machen: Ich bin Gott sei Dank lange genug in der österreichischen Innenpolitik – zunächst auf Studenten-, dann auf kommunaler und dann auf nationaler Ebene – tätig, um mich auch durchaus noch daran zu erinnern, dass es Finanzminister gegeben hat, die eine Firma "Consultatio" gehabt haben und tatsächlich wegen Unvereinbarkeit ihr Amt verlassen mussten.

Ich würde Sie daher bitten, in der Diskussion Fairness dort walten zu lassen, wo Sie sie einfordern, und die Anfragebeantwortung als das zu sehen, was sie tatsächlich ist, nämlich die korrekte Darstellung der tatsächlichen Verhandlungs- und Rechtspositionen, wie sie sich zurzeit darstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.25

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Peter Böhm das Wort. – Bitte.

16.25

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist alles Wesentliche bereits vom Herrn Bundesminister gesagt worden. Bereits die Anfrage selbst und ebenso die heutige Besprechung der Anfragebeantwortung geht von vornherein von einer rechtsirrigen Annahme aus, nämlich der verfehlten Annahme – das wurde vom Herrn Bundesminister schon zutreffend ausgeführt –, dass das Berufsverbot ... (Bundesrätin Fuchs: ... auch ein solches ist!)  – Wissen Sie, Jus ist ein bisschen schwieriger, als Sie denken. Da kann man nicht nur Worte studieren, da muss man den Sinn verstehen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Bundesrätin Fuchs. ) – Ich versuche, es Ihnen zu vermitteln.

Ein solches Berufsverbot im Sinne des § 2 Abs. 4 des Unvereinbarkeitsgesetzes schließt keineswegs jede Berufstätigkeit, daher natürlich auch keine ärztliche Tätigkeit aus. Es darf – das steht wörtlich drinnen, man muss es nur nachlesen – nur ein Beruf mit Erwerbsabsicht nicht ausgeübt werden.

Ich muss Ihnen schon sagen, Frau Kollegin Fuchs, bei allem Respekt vor einer Patientin und der Situation einer Patientin – das kann ich gut nachempfinden – erscheint mir Ihr Vorgehen in dem gesamten Zusammenhang auf der zwischenmenschlichen Ebene doch höchst problematisch. Denn Herr Staatssekretär Dr. Waneck hat – das ist bekannt – sowohl seine Zweitordination als auch die Geschäftsführertätigkeit in seiner ehemaligen Gemeinschaftspraxis aufgegeben. Keine Frage. Am 7. August – wenn ich richtig informiert bin, die Tatsachen kenne ich natürlich nicht – des heurigen Jahres haben Sie sich in dieser Gemeinschaftspraxis untersuchen lassen. (Bundesrätin Fuchs: Am Vormittag! – Bundesrätin Schicker: Da hat er wahrscheinlich Urlaub gehabt!) – Mag sein. Der Staatssekretär hat sich damals gerade in dem Labor seiner ehemaligen Gemeinschaftspraxis aufgehalten. (Bundesrätin Schicker: Zufällig!) – Ich wiederhole – ich meine das jetzt nicht polemisch –, ein Hausverbot hat er nicht. Er darf sich in seiner eigenen ehemaligen Gemeinschaftspraxis, in die er auch wieder einmal zurückkehren wird, wohl umsehen. Er hat sich dort aufgehalten und dann – da kenne ich ihn gut genug; ich gebe zu, ich bin mit ihm auch persönlich befreundet und glaube, ihn daher gut genug zu kennen – auf Grund seines ärztlichen Engagements die Behandlung aufgenommen. (Bundesrat Marizzi: Zufällig eine Spritze gegeben!)

Wenn man Ihnen, Frau Kollegin, glauben soll – ich glaube es Ihnen –, dass Sie zufällig in diese Praxis gekommen sind, gar nicht in Kenntnis, dass das die ehemalige Gemeinschaftspraxis des Staatssekretärs Dr. Waneck war (Bundesrätin Fuchs: Weil mich ein Kollege aus dem Krankenhaus dorthin verwiesen hat!), dann bin ich aber genauso geneigt, ihm darin Glauben zu schenken, was er mir auch persönlich bestätigt hat, dass er Sie zuvor im Wartesaal gesehen hat. (Bundesrätin Fuchs: Ich saß in keinem Wartesaal! Er konnte mich nicht sehen!)  – Oder in seiner Ordination. Ich war nie dort. Ich selbst war bei ihm noch nie in Behandlung. (Bundesrätin Fuchs: Daher ist diese Argumentation nicht in Ordnung! – Dann hätte er gesagt: Frau Kollegin! Guten Tag!)


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