Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 111

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Frau Kollegin! Jedenfalls – auch das wurde bereits gesagt – haben Sie sich dann aus freien Stücken behandeln lassen. Denn – das hat auch der Herr Bundesminister zu Recht gesagt – Sie haben freie Arztwahl. Sie können die Behandlung ablehnen, und ich bin der Letzte, der Ihnen unterstellt, dass Sie als Agent provocateur dort waren. (Bundesrätin Fuchs: Das ist eine sehr heftige Unterstellung!) – Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie dort als Agent provocateur tätig waren. (Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Wie kommen Sie dann auf Grund dieses Entgegenkommens des Staatssekretärs zu dem unhaltbaren Vorwurf, dass er dadurch ein Berufsverbot verletzt, ja sogar die Verfassung gebrochen habe.

Dabei wird offensichtlich unterstellt – das wäre jetzt in der Tat eine Unterstellung –, dass er sein ärztliches Engagement entgeltlich ausgeübt habe. Die Annahme eines Honorars wäre für ihn aber unabhängig von dem für ihn geltenden Berufsverbot. Berufsverbot jetzt wirklich im Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes, also mit Erwerbsabsicht, wäre für ihn unabhängig davon unzulässig gewesen, sofern es sich um eine sozialversicherte Patientin gehandelt hat. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Seinem ärztlichen Ethos wird aber wohl auch Dr. Waneck ungeachtet seines Berufsverbots verpflichtet sein dürfen. Zudem trifft ihn – auch darauf wurde schon hingewiesen – unverändert die Pflicht zur Weiterbildung. Tatsachenwidrig – nach Darstellung von Staatssekretär Dr. Waneck, ich kann die Vorgänge persönlich nicht nachvollziehen – ist auch die Behauptung, er selbst habe sich an die Presse gewandt. Nach seiner Version trifft das für Sie als Antragstellerin zu, und er hätte sich lediglich dazu veranlasst gesehen, die Tatsache der Behandlung zu bestätigen und die Darstellung aus seiner Sicht richtig zu stellen.

So erklärt sich etwa auch die Unterschrift der Frau Primaria Dr. Mauksch unter dem Befund damit, dass sie von der Ärztekammer her seine Dauervertreterin ist, dass sie jetzt die geschäftsführende Gesellschafterin dieses Unternehmens ist und daher für die Tätigkeit des Unternehmens verantwortlich ist und dass sie, so weit sie, sei es auch nur von der Sozialversicherung, honoriert wird, sozusagen den Gewinn zieht und nicht der Herr Staatssekretär.

Im Übrigen – auch das wurde schon gesagt – hat sich der Staatssekretär in seiner Eigenschaft als Arzt zu einer konkreten Behandlung nicht zu äußern. Er darf das im Hinblick auf seine ärztliche Verschwiegenheitspflicht überhaupt nicht.

Daher fasse ich zusammen: Nach meiner persönlichen Einschätzung spricht Ihr Vorgehen für sich selbst, sich vorerst aus freien Stücken von einem Arzt behandeln zu lassen und ihm das im Nachhinein publikumswirksam vorzuwerfen – um ihm politisch zu schaden, und im Bewusstsein dessen, dass er sich in Folge seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht konkret dazu nicht äußern, also nicht voll verteidigen kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Nittmann: So ist es!)

16.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

16.32

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch etwas korrigieren. Beim nochmaligen Durchlesen der Anfragebeantwortung ist mir bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 und auch auf Grund der Aufmerksamkeit eines meiner Mitarbeiter aufgefallen, dass es korrekterweise bei den Fragen 2 bis 4 heißen müsste: "Gemäß § 2 Abs. 1 und nicht gemäß § 2 Abs. 4".

Ich bitte, das zu korrigieren. Das ist ein Fehler, der offensichtlich durchgegangen ist, damit die weitere Debatte nicht unter Umständen durch falsche Zitate belastet wird. (Bundesrätin Fuchs: In der Anfrage steht es eh richtig!)

16.33


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