Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 112

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

16.33

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zu Kollegen Böhm: Kollegin Bundesrätin Bruni Fuchs in den Kontext des sehr bekannten und aus der französischen Sprache kommenden "Agent provocateur" zu bringen, das heißt, auf gut österreichisch eine Täter-Opfer-Umkehrung vorzunehmen, ist unzulässig, Herr Kollege Böhm! (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Punkt ist etwas heiterer: Herr Kollege Böhm! Ich denke, dass wir die richtige Einschätzung haben, aber nicht unter Selbstüberschätzung leiden, wenn Kollegin Fuchs Herrn Minister Haupt nach der schriftlich erfolgten Anfragebeantwortung noch einmal befragt, weil es Fakten klarzustellen und vor allem ihre Sicht der Dinge darzustellen gibt. Sie meinen, dass wir den publikumswirksamen Weg gewählt haben. Ich stelle die Publicity-Trächtigkeit der Bundesratssitzungen doch etwas in Frage. Ich denke, das war ein sehr korrekter Weg, den Herrn Minister in einer sehr persönlichen Faktendarlegung damit zu konfrontieren. (Bundesrat Dr. Böhm: Presse! Presse! Presse!)

Hauptbemerkung: Hätte der Herr Staatssekretär so geantwortet wie Herr Minister Haupt heute, dann hätte es nicht so viel Wirbel um einen Wirbel gegeben. (Bundesrat Ing. Gruber: Gibt es einen Wirbel? Wo denn?) Faktum ist, dass der Herr Staatssekretär keine Veranlassung hat zu erklären – ich zitiere –, er hätte eine Kollegin in einem Wartesaal, in dem sie gar nicht gesessen ist, gesehen. Punkt zwei: Er hat keine Veranlassung zu sagen, er hat die Bundesrätin wiedererkannt, die ihn nicht einmal kennt und die er zweifelsohne auch nicht kennt. (Bundesrätin Mühlwerth: Woher wollen Sie das wissen?) Das heißt, auf Kärntnerisch und auf Österreichisch gesagt, hätte sich der Herr Staatssekretär nicht in einen derartigen Wirbel hineingeredet, dann wäre heute nicht so viel Emotion entstanden, und Faktum muss Faktum bleiben. (Bundesrat Dr. Maier: Sie reden sich in einen Wirbel! Seien Sie vorsichtig!)

Ich denke, der Herr Minister hat sich in seiner Anfragebeantwortung auf die konkreten Gesetze bezogen. Ich denke auch, dass der Herr Minister heute eine Zusatzinformation bekommen hat, und diese Sache ist in Wirklichkeit ganz einfach zu klären. Ich lebe immer noch in einer Vertrauens- und nicht Misstrauensgesellschaft und sage: Gleiches Recht für alle. (Bundesrat Dr. Maier: Sind Sie aus der SPÖ ausgetreten?) Es war nicht angenehm, aber völlig korrekt –nein, es war nicht völlig korrekt, es war schon sehr parteipolitisch manipuliert, aber was auch immer. Was Kollegen Staribacher an korrekten Verfahren anheim gestellt wurde, was Peter Wittmann an korrekten Verfahren anheim gestellt wurde, so denke ich, das steht auch dem Herrn Staatssekretär zu. Das hat nichts mit Polemik zu tun, sondern ist Faktum. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir den Weg abkürzen wollen, dann weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, denn ich bin manchmal eine unkonventionelle Denkerin. Beim Herrn Staatssekretär geht es nicht um das Faktum, wie Sie richtigerweise zitiert haben, Erwerbstätigkeit, sondern ehrenamtliche, freiwillige Tätigkeit zur weiteren Übung. Kürzer formuliert: Wenn der Herr Staatssekretär einfach eine Ehrenerklärung abgibt und sagt: Ich beziehe kein direktes, indirektes oder anderes Einkommen!, dann ist die Geschichte erledigt. Aber der erste Punkt muss festgelegt werden. (Bundesrat Dr. Aspöck: Das ist doch keine Ehrenerklärung! Achtung!)

Es kann nicht eine Patientin, auch nicht eine Bundesrätin, zur Täterin gestempelt werden, wenn der Herr Staatssekretär ein bisschen ungeschickt agiert und handelt. Das ist es. Den Herrn Staatssekretär betreffend, die jetzige Regierung betreffend und die vorherige und die alte Regierung betreffend muss gleiches Recht für alle gelten. Das ist es. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Dr. Böhm hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Herr Kollege! Sie wissen über die Bestimmungen der Geschäftsordnung Bescheid.


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