Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 113

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16.37

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Kollegin Trunk hat die Behauptung aufgestellt, ich hätte Frau Kollegin Fuchs als Agent provocateur bezeichnet. Ich habe ausdrücklich das Gegenteil gesagt, was Sie wissen würden, wenn Sie mir zugehört hätten – auch nicht ironisch verneint. Ich habe es nämlich in dem Kontext gebracht, dass freie Arztwahl besteht, dass Sie daher die Behandlung hätten ablehnen können und ich Ihnen nicht unterstelle, als Agent provocateur dort gewesen zu sein. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

16.38

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

16.39

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Als Sie sich vor einigen Minuten anschickten, Ihre Anfragebeantwortung zu korrigieren, hatte ich gehofft, dass Sie die Unklarheit, die in genau dieser Detailantwort zu den Punkten 2 bis 4 enthalten ist, aus der Welt schaffen. Sie haben es nicht getan. Daher muss ich Sie darauf hinweisen.

Sie schreiben hier – wobei ich mich beim Zitieren auf den entscheidenden Halbsatz beschränke –: "wobei Einnahmen daraus den in der Präambel erwähnten Gesellschaften und Frau Primaria Dr. Mauksch ... zufließen".

Die Frage, was nun Erwerbszweck ist, ist gut. Eine meiner Professionen war Journalist. Wenn ich einen Artikel schreibe, dafür ein Honorar bekomme und mir das per Gesetz untersagt ist, dann verletze ich dieses Gesetz. Wie ist das eigentlich mit einer Tätigkeit, die ganz offensichtlich die Betriebskosten dieser Einrichtung herabsetzt? – Andernfalls hätte sich jemand anderer mit Patientin Fuchs auseinander setzen müssen. Sie vertreten die Meinung, dass die Einnahmen daraus den in der Präambel erwähnten Gesellschaften, also den beiden dort domizilierenden Gesellschaften, die im Zusammenhang mit der Ordination stehen – ich nehme an, es handelt sich bei diesen Gesellschaften um die Eigentümer der Geräte, aber das ist eine reine Vermutung –, zufließen, und dann ist das ein Erwerbszweck. Zumindest ist das Resultat ein möglicher Vermögenszuwachs. (Bundesrat Dr. d′Aron: Sehr weit hergeholt!) – Nein, überhaupt nicht, Frau Kollegin, überhaupt nicht! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Wenn durch mein Handeln etwas, an dem ich zu 50 Prozent beteiligt bin, zusätzliche Gewinne hat und mir 50 Prozent dieser Gewinne zukommen, ist es ein Erwerbsergebnis. Ich formuliere das bewusst zurückhaltend. Ich behaupte auch nicht, dass das die Motivation des Herrn Staatssekretärs ist. Aber wenn ich mich erinnere – das Beispiel ist von Kollegin Trunk gebracht worden –, mit welcher Flut an Verdächtigungen es Steuerberater Staribacher zu tun hatte, als er Finanzminister wurde, dann kann man sagen, er hat eine völlig korrekte Lösung gefunden, sich von seiner Mitarbeit – das ist selbstverständlich –, von seiner Einflussmöglichkeit – auch das ist selbstverständlich –, aber selbst von jedem aktuellen indirekten Einkommen aus dieser weiter bestehenden Kanzlei freizuspielen. Es waren nicht Sie, Herr Professor Böhm, persönlich, aber Ihre Partei auch in dieser Kammer des Hauses, die nicht genug Verdächtigungen äußern konnte, welchen Vorteil sich Dr. Staribacher dadurch gesichert habe, dass er das Recht hat, seine Kanzleianteile zurückzuerwerben, weil diese möglicherweise in der Zwischenzeit mehr wert geworden sind. Jetzt könnte man sagen: Weil er die Finanzgesetze hätte komplizierter machen können, hätte die Kanzlei mehr zu tun gehabt und wäre mehr wert geworden.

Ich erspare es mir und Ihnen, jene zum Teil unangenehmen, tief ins Persönliche einer politischen und beruflich als hoch qualifiziert ausgewiesenen Persönlichkeit gehenden und die fiesesten Tricks unterstellenden Verdächtigungen im Zitat noch einmal vorzuspielen. Ich habe nicht die Absicht, gegenüber Herrn Staatssekretär Waneck Gleiches zu tun. (Bundesrat Mag. Gudenus: Ist schon gelungen!)

Aber wenn Ihre Antwort, Herr Minister, stimmt, dann würde ich dem Herrn Staatssekretär in aller Freundlichkeit ausrichten, dass jener Grad an Korrektheit, den einmal ein Finanzminister haben


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