Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 114

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musste, in diesem Fall nicht erreicht wurde, obwohl die Lösung – auch das ist festzuhalten –, vom Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates akzeptiert wurde. Aber wenn Sie darauf hinweisen, dass daraus möglicherweise Gewinn und damit Erwerb zufließen, dann sollte sich der Herr Staatssekretär solche missverständliche Auftritte ersparen. Dass er als Arzt auch bestimmten anderen Verpflichtungen unterliegt – er ist nicht im Haus, er ist im Ausland –, auch wenn das nicht seine engere Profession ist – das ist von den Grundkenntnissen umfasst –, wird sich jeder von uns gerne von ihm, wenn er die Stiegen hinunterfällt, schnell den Knöchel reparieren lassen. Das ist unmissverständlich.

In der ehemals eigenen Praxis herumzufuhrwerken, ist missverständlich. Ich lade Sie ein, lesen Sie einmal all das nach, was über Dr. Staribacher gesagt wurde, und malen Sie sich aus, was sich etwa der damalige Oppositionsführer Dr. Haider an netten Worten hätte einfallen lassen, wenn man Dr. Staribacher auch nur in zwei Kilometern Umkreis von seiner Kanzlei angetroffen hätte! (Beifall bei der SPÖ.)

16.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

16.45

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich möchte den Worten des Kollegen Professor Konecny nur zwei Dinge hinzufügen. Erstens bin ich dankbar, dass Sie in Ihrer Rede auch angeführt haben, dass die Vorgangsweise, nämlich die Lösung, die Staatssekretär Waneck vorgenommen hat, vom Unvereinbarkeitsausschuss in der Form mit Mehrheit mitgetragen worden ist.

Zweitens zu dem Problem, das Sie aufgeworfen haben: Was ist Erwerb, was ist Zuerwerb? In welcher Form kann Zuerwerb in einer Praxis oder in einer GesmbH durch wen und durch welche Personen passieren? – Da hat der Gesetzgeber Gott sei Dank und weise vorausgesehen, dass der Rechnungshof in seinen jährlichen Prüfungen auch die GesmbH oder sonstige Besitzverhältnisse wie Realitäten und Häuser, Zuverdienste in Spar- und sonstigen Guthaben einschließlich jene zu deklarierenden Vermögen an Wertpapieren und Sonstigen im Einklang mit den jeweiligen Paragraphen, die zu beachten sind, kontrolliert. Nicht nur wir in der Tagespolitik sowie die Medien und alle anderen, die an einer Kontrolle interessiert sind, sondern auch unser Organ, der Rechnungshof, prüfen diese Angelegenheit nicht nur auf Grund einer Anfragebesprechung, sondern der Rechnungshof unterwirft es auch in seiner jährlichen Überprüfung einer Bewertung. Ich bin guten Mutes, dass das, was ich zu Punkt 2 bis 4 als Standpunkt vertreten habe, auch der Bewertung des Rechnungshofes standhalten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Dr. André d'Aron. – Bitte.

16.46

Bundesrat Dr. André d′Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Kollege Konecny! Wir hatten in diesem Haus auch schon während meiner Zeit ein paar Mal eine Novelle zum Einkommensteuergesetz. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, worum es im Einkommensteuergesetz grundsätzlich geht.

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten. Das ist die Einkunftsart eins aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbe, aus selbständiger Tätigkeit, aus unselbständiger Tätigkeit, dann kommt die Einkunftsart aus Vermietung und Verpachtung – das ist fünf –, sechs ist aus Kapital, und sieben sind die sonstigen Einkünfte. Erwerbseinkommen ist eins bis vier. Wenn Sie also sagen, dass ein Vermögenszuwachs bei einer Gesellschaft erwächst, weil Kosten gespart werden, dann ist das niemals ein Erwerbseinkommen und schon deswegen völlig falsch in Ihren Ausführungen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.48


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