Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 119

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Zum dritten Punkt: Es gibt ein Schreiben der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter der Finanzgewerkschaft, einen offenen Brief an alle Abgeordneten zum Nationalrat und Bundesrat der Republik Österreich. Darin ist zu lesen, dass die Angesprochenen in wenigen Tagen über die von der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegten Budgetbegleitgesetze entscheiden werden und dass sich darunter auch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das AWOG, befindet. Mit diesem soll der Bundesminister für Finanzen zukünftig ermächtigt werden, im Verordnungswege den Sitz und Amtsbereich von Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis nach einer organisatorisch zweckmäßigen, einer einfachen und Kosten sparenden Vollziehung wie auch den Bedürfnissen einer bürgernahen Verwaltung dienenden Weise nach regionalen Gesichtspunkten festzulegen.

Sie schreiben dann weiter sinngemäß, dass sich die Abgeordneten, wenn dem zugestimmt wird, künftighin jedweder Möglichkeit begeben und sich selbst aus der Mitwirkung bei der Festlegung von Standorten von Finanzämtern ausschalten, weil der Herr Bundesminister für Finanzen nach diesen Regelungen die Möglichkeit hat, Standorte, ohne das Parlament zu befragen und darüber entscheiden zu lassen, selbst festzulegen. Er kann sich somit in dieser Frage der parlamentarischen Kontrolle entziehen und Standorte von Finanzämtern auflassen oder zusammenlegen, und damit verschlechtert sich nicht nur das Serviceangebot für die betroffene Region, sondern auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, da Firmen abwandern und dadurch auch Arbeitsplätze verloren gehen. Daher werden die Arbeitskräfte gezwungen, aus der Region auszupendeln; Mobilität ist nur mehr mit dem Auto möglich. In manchen Regionen ist dies tatsächlich der Fall. Dies bedeutet für die betroffene Region einen nicht unbedeutenden Verlust an Kaufkraft und für die Jugend ein verschlechtertes Arbeitsplatzangebot, was dann letzten Endes zum Anlass genommen wird, aus der Region abzuwandern. Ob das im Interesse unserer Regionen und Bezirke ist, ist zu bezweifeln! – So schreiben die Kollegen von der Gewerkschaft, und diese Meinung kann ich nur bestätigen.

Die öffentliche Hand sollte – das möchte ich zum Schluss noch vorbringen – neben der unbestrittenen notwendigen betriebswirtschaftlichen Sicht auch die gesamt-gesellschaftlichen Konsequenzen im Auge behalten.

Sie führen ein Beispiel aus der EU an, dass es Millionen gibt, mit welchen gewisse Regionen gefördert werden. – Eine zukunftsweisende Politik lässt solche schlecht gestellten Räume eigentlich gar nicht entstehen.

Aus diesem Grund fordert die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Finanzgewerkschaft, dass dieser Änderung im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz nicht zugestimmt werden soll. Geschätzte Damen und Herren! Das ist nicht nur im Sinne der Bediensteten der Finanzämter beziehungsweise der sozialdemokratischen Gewerkschafter, sondern auch im Sinne der in diesen Regionen lebenden Menschen! Ich sehe die genannten Maßnahmen als einen falschen Weg an! Das ist auch einer der Gründe, warum die SPÖ diesem Antrag nicht zustimmen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte.

17.10

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich möchte zur soeben erwähnten Abgabenorganisationsänderung Stellung nehmen, weil diese nicht ganz vollständig wiedergegeben wurde.

Bis 2003 ist die Zustimmung des Hauptausschusses notwendig, ab 2003 kann der Herr Bundesminister für Finanzen die Änderungen selbst vornehmen. Es ist also bis 2003 weiterhin eine parlamentarische Mitwirkung vorgesehen.

Was ist der Hintergrund? – Wir sind dabei, die Finanzorganisation im Sinne der notwendigen Neuordnung der Verwaltung, die auch die Finanzverwaltung betrifft, neu zu regeln, denn wir haben auch die Vorgaben mitzutragen, dass wir Personalkürzungen vorzunehmen haben. Bis


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