Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 126

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

es hat auch Frau Kollegin Wolfmayr in eine ähnliche Richtung gedacht. – Ich meine, wir würden auch den Künstlern mit einer Art staatlichem Mäzenatentum nichts Gutes tun, denn dann würde sich der Staat tatsächlich die Künstler zu Willen machen, indem er ihnen ihre grundlegende Sicherung garantiert und der Künstler nicht mehr in Abstimmung zu seinem Publikum agieren muss. Es geht nicht darum, unbequeme Künstler, die in Opposition zu jeder Regierung stehen – wie schon gesagt wurde –, in irgendeiner Form binden oder auch nur einschränken zu wollen. Wenn man die Freiheit der Kunst ernst meint, dann kann man sie aber auch nicht unter einen staatlichen Quargelsturz stellen.

Ich glaube grundsätzlich, dass dieses Gesetz einen ganz wichtigen sozialen Schritt für die Kunstschaffenden in Österreich bedeutet, und ich freue mich wirklich sehr – um es noch einmal zu sagen –, dass es nach der jahrzehntelangen diesbezüglichen Diskussion gelungen ist, endlich ein finanzierbares Modell zu entwerfen, das vor allem für Künstler, die an der unteren Einkommensgrenze liegen, ganz wesentlich sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.38

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Kunstförderungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird (304/A und 380/NR sowie 6255 und 6271/BR der Beilagen)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 geändert wird (303/A und 381/NR sowie 6272/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite