Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 135

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Sache transparent, rechtlich abgesichert, wirtschaftsfreundlich und vor allem rasch und unbürokratisch erledigt werden soll.

Daher werden wir dagegen keinen Einwand erheben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.17

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Wilhelm Grissemann. Ich erteile ihm dieses.

18.17

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier eine Materie, die bereits im Nationalrat breiten Konsens gefunden hat. Die Wichtigkeit dieser Novelle haben die Kollegen Missethon und Marizzi schon dargelegt.

Es ist bekannt, dass die so genannte öffentliche Hand der größte Investor ist und Aufträge im Wert von über 200 Milliarden Schilling vergibt. Das ist eine unglaubliche Wertschöpfung! Es ist daher höchste Zeit, dass bis zur Erlassung eines bundeseinheitlichen Vergaberechtes wenigstens dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes beziehungsweise des Europäischen Gerichtshofes Folge geleistet wird. Allerdings ist dies nur vorläufig eine Verlängerung der derzeitigen Rechtslage.

Für die österreichische Wirtschaft ist es schwierig genug, sich im Vergaberichtliniendschungel zurecht zu finden. Dass jetzt endlich zumindest eine detaillierte Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung erfolgen muss, ist sicher schon ein großer Fortschritt.

Diese Gesetzesreparatur darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass natürlich dringlichst ein bundeseinheitlich geltendes Vergaberecht erarbeitet werden muss. Derzeit gibt es völlig uneinheitliche Regelungen auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene.

Die vorliegende Beschlussfassung ist bis zum 1. 8. 2002 befristet. Es bleibt also genügend Zeit, dem Gesetz jene Inhalte zu geben, die die Wirtschaft so dringend benötigt: Rechtssicherheit, Transparenz, Gerechtigkeit, alle notwendigen Informationen und letztendlich eine Auftragsvergabe nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien. – In diesem Sinn werden wir gegen diese Gesetzesvorlage keinen Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.19

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Rechtspflegergesetz, die Exekutionsordnung, das Personenstandsgesetz, das Bundes


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