Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 152

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23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird (300 und 361/NR sowie 6256 und 6280/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Thomas Ram übernommen. Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Thomas Ram: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 23 liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile dieses.

19.36

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Antrag hier die Zustimmung verweigern, und zwar aus einfachen Gründen: Wir sind der Meinung, dass es zum gegebenen Zeitpunkt im Vorfeld der Ergebnisse der Expertenkommission, die das Heer selbst einberufen hat, zu früh ist, eine Novellierung des Wehrgesetzes durchzuführen, um nicht Arbeit heraufzubeschwören, die dann in Monaten noch einmal zu wiederholen ist.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ging ausschließlich darum, der Mehrheitspartei in diesem Haus, der Mehrheitspartei im Parlament, der vormaligen Regierungspartei SPÖ etwas an vermeintlicher Macht wegzunehmen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, man sollte der kreativen Entmachtungsabteilung der Koalition eigentlich gratulieren. Man möchte nicht glauben, auf welche Wege man kommt, um solche Wünsche, wie man sie hegt, auch in die Tat umsetzen zu können.

Ich habe mir die Mühe gemacht – Sie wissen, man redet sich jetzt auf d'Hondt aus –, das auf Grund der erreichten Stimmenanzahl bei der Nationalratswahl nach d'Hondt einmal durchzurechnen. Ich komme auf das Ergebnis, über das letztendlich jetzt abgestimmt werden soll, nicht. Wenn man davon ausgeht, dass die kleinste im Parlament vertretene Partei, die Grünen, einen Sitz im Verteidigungsrat haben sollen, dann müsste das tatsächliche Ergebnis nicht, wie es jetzt ausschaut, 3 : 3 : 3 : 1 sein, sondern dann müsste es 4 : 3 : 3 : 1 heißen, wenn man von den erreichten Stimmen der letzten, vorangegangenen Nationalratswahl ausgeht. Sollte man aber meinen, die Mandate heranzuziehen, dann ist das der gleiche Stand. Daher gibt es für mich kein nachvollziehbares Argument, welche Grundlage herangezogen wurde, wenngleich ich natürlich nachgelesen habe, worum es geht.

Herr Bundesminister! Mir geht es einfach darum, dass man eine Novellierung vom Zaun bricht, um auf eine Art und Weise der stärksten Partei einen Stimmplatz wegzunehmen.

Wenn jetzt der neue Mandatsstand 3 : 3 : 3 : 1 ist, dann ist für das eine Koalition, die 52 Prozent erreicht hat, gar nicht unerheblich. Wenn ich aber 4 : 3 : 3 : 1 festsetze, dann wäre das dem tatsächlichen Ergebnis näher. Daher, so glaube ich, sollten wir Sozialdemokraten ... (Bundesrat Bieringer: 54,5 Prozent, oder?) – Trotzdem ist es nicht sehr viel mehr. (Bundesrat Bieringer: Aber es ist auf alle Fälle mehr als 52! 52 wären wenig!) – Herr Kollege Bieringer! 54 Prozent ist


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