Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 8

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Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Johann Payer: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist somit mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Johann Payer: Ich beabsichtige die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 6 und 7 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall. (Bundesrat Konecny: Zur Geschäftsordnung!)

Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.

11.14

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der gestrigen Debatte hat es Herr Bundesrat Dr. Ferdinand Maier für notwendig gehalten, der Sozialdemokratischen Partei Österreichs vorzuwerfen, sie habe sich bei "Konsum", verstaatlichter Industrie, Bank Austria, Zentralsparkasse und Länderbank "bedient". Er hat diese Unternehmen als "Selbstbedienungsläden" (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Maier )  – Sie haben beides gesagt, Herr Kollege – der Sozialdemokratie bezeichnet.

Diese Formulierung beinhaltet in doppelter Weise den Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens (Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen), einen Vorwurf an die Adresse der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und auch ... (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Dr. Maier. )  – Herr Kollege! Ich darf Sie bitten, mir zunächst einmal zuzuhören, dann können Sie sich, wenn Sie meinen, auch zu Wort melden. – Und sie beinhaltet auch den Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens an die Adresse der Organe der betreffenden Betriebe.

Es ist zweifellos unzulässig, einen solchen Vorwurf, nur weil er sich sprachlich nett macht, in einer Sitzung des Bundesrates zu erheben, selbstverständlich ohne den geringsten Hinweis auf reale Sachverhalte, die es auch nicht geben kann. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, Herrn Bundesrat Maier für diese absolut unzulässige Formulierung einen Ordnungsruf zu erteilen.

Da unsere Geschäftsordnung stipuliert, dass ein Ordnungsruf für die vergangene Sitzung lediglich am Beginn der nächsten Sitzung erteilt werden kann, aber der Stenographendienst auf Grund der gestrigen Doppelsitzung von Nationalrat und Bundesrat bisher nur ein unabgehörtes Protokoll erstellen konnte, ersuche ich gleichzeitig den Herrn Präsidenten, die Sitzung so lange zu unterbrechen, bis diese Passage abgehört werden konnte. (Beifall bei der SPÖ.)

11.16

Präsident Johann Payer: Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt einige Zeichen von Bundesräten bekommen, die sich zu Wort melden.

Ich unterbreche die Sitzung und bitte den Stenographendienst, das Protokoll von gestern auszuheben, und berufe eine Präsidialsitzung ein. (Bundesrat Dr. Böhm: Zur Geschäftsordnung!)


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