Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 20

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden (379 und Zu 379 und 405/NR sowie 6289 und 6282/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen (387 und 406/NR sowie 6283/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden, sowie

ein Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 und 3 hat Herr Bundesrat Würschl übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Herbert Würschl: Ich bringe den Bericht zu Tagesordnungspunkt 2:

Der Bericht des Finanzausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetz 1989 geändert werden, liegt schriftlich vor. Ich darf daher auf die Verlesung verzichten.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung am heutigen Tag mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen liegt ebenso schriftlich vor, und ich ersuche auch hier, auf die Verlesung dieses Textes verzichten zu dürfen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung am heutigen Tag mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über beide Punkte unter einem abgeführt wird.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.


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