und die Gemeinden auf die Hundesteuer angewiesen. Also totale Ebbe in den Kassen! (Bundesminister Mag. Grasser: Was gut so ist!)
Das ist natürlich eine günstige Voraussetzung für die Verhandlungsposition des Bundes, weil sich, realistisch gesehen, die Länder und Gemeinden eine Nichteinigung letztlich gar nicht leisten können. Das macht dem Finanzminister natürlich Freude, das verstehe ich durchaus, und ich attestiere ihm auch – wie allen seinen Vorgängern –, dass das nicht missbräuchlich eingesetzt wurde, sondern dass man auf einen Konsens geachtet hat. Wie das bei einer anderen politischen Zusammensetzung ausgesehen hätte oder aussehen würde, wissen wir nicht. Die Phantasie lässt hier einen breiten Spielraum für verschiedene Szenarien – durchaus zum Nachteil der Länder, vielleicht weniger der Gemeinden – offen.
Das Finanzausgleichsgesetz schafft erstmals auch eine Verknüpfung mit dem Konsultationsmechanismus, indem für verschiedene Bundesgesetze die den Ländern oder Gemeinden erwachsenen Belastungen als abgegolten gelten. Das ist auch der Sinn des Konsultationsmechanismus. Es ist dort ausdrücklich vorgesehen, dass das in die Finanzausgleichsverhandlungen eingepasst wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings daran erinnern, dass es dem Konsultationsmechanismus an sich – dieser Vereinbarung des Bundes mit den Ländern – noch einer ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Absicherung mangelt. Wir haben das vor einem Jahr in Anfragen an den Bundeskanzler und den damaligen Finanzminister thematisiert und von beiden die Mitteilung bekommen, dass – ich zitiere jetzt beispielhaft – nach Auffassung des Finanzministeriums die in der Konsultationsvereinbarung und im Stabilitätspakt vorgesehene bundesverfassungsgesetzliche Umsetzung derart erfolgen sollte, dass dem Nationalrat von der Bundesregierung eine entsprechende Regierungsvorlage zugeleitet wird.
Ich möchte daran erinnern, dass das nach wie vor offen ist. Das betrifft natürlich nicht nur den Konsultationsmechanismus, sondern selbstverständlich auch den Stabilitätspakt.
In der heute noch zu beratenden Vereinbarung gemäß Artikel 15a über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung findet sich – wenn ich das einfügen darf – auch eine interessante Passage, die für den Gesetzgeber nicht unwesentlich ist, nämlich in der dort abgedruckten Nebenabrede zu dieser Vereinbarung. Ich darf Abs. 1 zitieren; er gilt spiegelbildlich dann auch für Landesgesetze: Gesetze und Verordnungen des Bundes, die für die anderen Gebietskörperschaften unmittelbar finanzielle Belastungen im Krankenanstaltenwesen verursachen, dürfen nur mit Zustimmung der Landesregierungen und des Städtebundes und des Gemeindebundes beschlossen beziehungsweise erlassen oder geändert werden.
Das ist ein etwas merkwürdiger Vorgang, nicht zuletzt aus der Sicht des Bundesrates, weil das nichts anderes heißt, als dass die Länder hier ihre Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung selbst in die Hand nehmen. Das ist nicht das erste Mal, das war ansatzweise schon beim Konsultationsmechanismus so und auch in der Bestimmung, dass die Betrauung der Unabhängigen Verwaltungssenate mit zusätzlichen Aufgaben durch Bundesgesetze der ausdrücklichen Zustimmung der Landesregierungen bedürfen.
Das ist also eine Entwicklung, die deutlich macht, wie sehr wir die Kritik am Bundesrat ernst nehmen sollten. Ich meine jetzt nicht jene, die von der Überlegung geleitet ist, dass man zu wohlfeilen Schlagzeilen kommt, sondern ich meine beispielsweise jene, die Herr Landeshauptmann Stix kürzlich geäußert hat – ein außerordentlich besonnener Mann, der sich um die Bundesstaatlichkeit Österreichs große Verdienste erworben hat. Er hat bei einer Pressekonferenz in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Landeshauptmännerkonferenz gesagt: Entweder muss es eine Aufwertung geben, oder wenn man den Bundesrat so belässt, wie er jetzt ist, kann man ihn auch abschaffen. – Ende des Zitats.
Das ist nicht die einzige Wortmeldung in diese Richtung. Ich bin sehr dafür, dass wir gerade diese Kritik aus dem Munde des burgenländischen Landeshauptmannes sehr ernst nehmen.
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