Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 69

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Saisonbereich aufmerksam gemacht worden. (Bundesrat Hagen: d′Aron!) – Ich kenne ihn zwar nicht, aber danke.

Diese Regierung hatte die Absicht, eine Sperrfrist von vier Wochen bei befristeten Dienstver-hältnissen einzuführen. Es gab lange Verhandlungen, und wir von den Gewerkschaften sind Sturm dagegen gelaufen, und zwar, wie ich meine, zu Recht. Es kam zu, so meine ich auch – das möchte ich auch betonen –, konstruktiven Gesprächen, und Herr Minister Bartenstein hat versprochen, wenn sich zum Beispiel die Gastronomie ein geeignetes Konzept einfallen lässt, um die Saison zu verlängern, dann könnte man von dieser Sperrfrist Abstand nehmen.

Dies ist dann auch – das möchte ich schon betonen – sehr rasch passiert. Die Kollektivver-tragspartner haben sich geeinigt und ein Modell entworfen, das die Saison verlängern soll. Aber ich möchte von dieser Stelle aus sagen, dass das für uns als Gewerkschaftsvertreter nicht selbstverständlich ist, weil wir uns mit dieser Maßnahme, mit welcher darauf abgezielt wird, dass ein Teil des erworbenen Urlaubs während der Saison zur Verlängerung der Saison verwendet werden muss, bei unseren eigenen Mitgliedern nicht unbedingt beliebt gemacht haben. Wir stehen aber dazu, weil wir meinen, dass wir die Dinge auch in der Gesamtproblematik be-trachten müssen.

Das wäre an und für sich ein positiver Bericht, und wir alle könnten zufrieden nach Hause gehen, nur: Dabei blieb es leider nicht. Denn siehe da: Kaum hatten die Sozialpartner die fertige Lösung auf dem Tisch, meinte Herr Minister Bartenstein, diese sei nicht ausreichend, obwohl diese Maßnahme, diese Saisonverlängerungsmaßnahme, in der Endausbauphase 800 Mil-lionen Schilling pro Jahr bringt. Minister Bartenstein hat sich jetzt durch die Regierungsparteien eine Verordnungsermächtigung bestätigen lassen. Das heißt, sollte das Ziel der Saisonverlängerung, wodurch auch immer es beeinflusst wird, nicht erreicht werden, kann der Herr Minister mittels Verordnungsermächtigung trotzdem eine zweiwöchige Sperre beim Arbeits-losengeld verordnen.

Ich sage hier allen Kolleginnen und Kollegen: Dieser Kollektivvertrag ist so abgefasst, dass er bis zum April 2001 befristet ist, und wenn Herr Minister Bartenstein von der Möglichkeit Gebrauch macht, mittels Verordnungsermächtigung in die – das ist übrigens in der letzten Zeit auch ein neuer Stil – Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner einzugreifen, dann wird dieser Kollektivvertrag nicht verlängert.

In diesem Kollektivvertrag ist zwischen Arbeitnehmervertreter und Arbeitgebervertreter eindeutig festgehalten, dass mittels Monatsfrist dieser Kollektivvertrag jederzeit wieder gekündigt werden kann. Das, meine Damen und Herren, wird auch passieren, wenn der Herr Minister von seiner Absicht nicht Abstand nimmt. Jetzt gebe ich zu bedenken, was dem Herrn Minister wichtiger ist: 800 Millionen Schilling im Jahr – diese sind nicht leicht erreicht worden, ich habe es schon gesagt – oder der Wegfall dieser, wie ich glaube, sehr positiven Maßnahme?

Auch deshalb können wir dieser Änderung nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.42

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile ihr dieses.

16.42

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie, Frau Bundesrätin Bachner, zwar die Verhandlungen als positiv bewerten, diesem Gesetz aber letzten Endes nicht zustimmen, dann verstehe ich das, ehrlich gesagt, nicht. (Bundesrätin Bachner: Dann haben Sie nicht zugehört, entschuldigen Sie!) – Ich habe schon zugehört.

In Artikel 2 dieses Gesetzes wird geregelt, dass für Beschäftigte, wie Sie schon gesagt haben, im Gastgewerbe Kollektivvertragsermächtigungen erteilt werden, sodass bei Saisonende das Beschäftigungsverhältnis um die Hälfte des Urlaubs, längstens aber um sieben Werktage verlängert werden kann. Einerseits erfüllen dadurch viele Arbeitnehmer die Arbeitslosenvoraus


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