Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 91

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Straßenkilometern um die in Aussicht genommene Betriebsstätte bereits eine ärztliche Hausapotheke befindet und die Anzahl der zu Versorgenden weniger als 5 500 Personen beträgt. Das heißt, im Fall des Unterschreitens der Schranke des Versorgungspotenzials hat sozusagen die Hausapotheke das stärkere Recht und verhindert die Neueröffnung einer öffentlichen Apotheke.

Der Interessenausgleich mit den öffentlichen Apotheken ist dann im neu beschlossenen § 29 Abs. 4 festgeschrieben. Dort heißt es: Die Bewilligung zur Erhaltung einer ärztlichen Hausapotheke ist bei Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke zurückzunehmen, wenn die Wegstrecke zwischen Berufssitz des Arztes und Betriebsstätte der neuen öffentlichen Apotheke vier Straßenkilometer nicht überschreitet und in dem rechtmäßigen Bescheid zur Konzessionierung der neuen öffentlichen Apotheke ein Versorgungspotenzial im Sinne des § 10 von zumindest 5 500 Personen für die neue öffentliche Apotheke festgestellt wurde.

Z. 5 regelt die Einstellung des ärztlichen Hausapothekenbetriebes dahin gehend, dass diese drei Jahre nach der Konzessionserteilung zu erfolgen hat, aber gleichzeitig mit der Eröffnung der öffentlichen Apotheke, was natürlich wieder die Versorgungssicherheit unserer Bevölkerung, der Patienten gewährleistet.

Verständlicherweise sind rund um diese Gesetzesnovellierung Wünsche der Ärzte aufgetaucht, mehr Hausapotheken führen zu dürfen. Die Pharmazeuten wiederum befürchteten, dass sie keine Konzession erhalten würden beziehungsweise dass sich ihr Betrieb bei ärztlicher Konkurrenz nicht mehr rechnen würde. Es wurde also mehr oder weniger gegenseitig aufgerechnet, wer zusperren müsste.

Mit der Novelle haben wir aber sichergestellt, dass die Bevölkerung nicht ausgesperrt ist, sondern umfassendst versorgt wird, und zwar mit konkreten Apothekerleistungen dort, wo wir etwa 1 100 Apothekenstandorte haben – es werden nach der Novelle etwa 300 mehr werden –, und durch die etwa 980 ärztlichen Hausapotheken, wo es geringfügige Schließungen geben wird, was bei der öffentlichen Apotheke nicht der Fall ist.

Geschätzte Damen und Herren! Mit Ausdauer, Konsequenz und Kompetenz ist es gelungen, ein strittiges Problem um einen immerhin 16 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen zwei Berufsgruppen, in dem keine der früheren Regierungen eine Lösung herbeiführen konnte, in akzeptabler Form für alle Beteiligten zu lösen. Das Ergebnis dürfte auch die Landbevölkerung zufrieden stellen, von der nach einer Fessl-GfK-Studie 82 Prozent Medikamente gleich direkt beim Arztbesuch erhalten wollen, was bestätigt, dass wir mit dem Gesetz, zu dem wir als Österreichische Volkspartei stehen, nicht den Wünschen der Lobbyisten, sondern den Interessen der Menschen in diesem Lande entsprochen haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Christof Neuner. Ich erteile ihm das Wort.

15.17

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat heute ihre erste Rede gehalten und hat das emotionslose Apothekergesetz so dargestellt, dass ich das nur mit der Note "Eins" beurteilen kann. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.) – Nein, ich bin kein Lehrer!

Es bleibt mir daher kaum etwas zu sagen übrig. Nur noch einige kritische Anmerkungen dazu.

Das Primat der öffentlichen Apotheke gibt es in dieser Form nur in der Schweiz, sonst kaum in irgendeinem Land. Da könnte man annehmen, dass sich zwei Lobbyisten, und zwar die Vertreter der Apothekerkammer und die Vertreter der Ärztekammer, nach langer Zeit geeinigt haben. Das ist nicht so. Das ist durchdacht. Jeder, der weiß, welche Wege der Landarzt zurückzulegen hat, dass er teilweise auch ganz andere Aufgaben zu erfüllen hat, als nur Tabletten zu verschreiben, weiß auch, dass das eine gute Lösung ist.


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