Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 92

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Ein zweiter Gedanke: Durch das Internet wird das, was in der Verfassungsklage auch angesprochen worden ist, nämlich dass die Marktnähe etwas fehlt, geregelt. Man wird in Zukunft über das Internet auch auf solche Sachen zurückgreifen können.

Zum Schluss bleibt mir nur noch, Herrn Staatssekretär Dr. Waneck und seinen Mitarbeitern zu danken. Ich kann mir vorstellen, welch eine Arbeit es war, diesen Kompromiss und diese Koordination zwischen den Verhandlungsparteien zu Stande zu bringen. Mein Dank gilt natürlich auch den Präsidenten der Apotheker- und Ärztekammer dafür, dass sie für die Bevölkerung eine tragbare Lösung zu Stande gebracht haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin ist nicht anwesend, was ich als Verzicht auf das Schlusswort werte.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G) (401 und 470 und Zu 470/NR sowie 6299/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden.

Nach der derzeit bestehenden Rechtslage werden Zulassungen für private Hörfunkveranstalter von der Privatrundfunkbehörde erteilt.

Mit dem vorliegenden Privatradiogesetz werden die Agenden der Privatrundfunkbehörde sowie der bisher zur Rechtsaufsicht berufenen Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes auf eine Regulierungsbehörde übertragen. Schließlich sollen Änderungen im System der Beteiligungsbeschränkungen das restriktive System der Beteiligungsgrenzen nach Prozentsätzen an einzelnen Hörfunkveranstaltern ablösen, um die Entwicklung des privaten Hörfunksektors zu fördern.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.


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