Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 150

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8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz geändert wird (Poststrukturgesetz-Novelle 2000) (351/A und 435 sowie 6303/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz geändert wird (Poststrukturgesetz-Novelle 2000).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Willi Grissemann übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Wilhelm Grissemann: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz geändert wird (Poststrukturgesetz-Novelle 2000).

Zur Entwicklung einer eigenen, von der ÖIAG kontrollierten Privatisierungsstrategie für den Österreichischen Postbus ist es notwendig, den Betrieb Postautodienst zu einer Tochtergesellschaft der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) beziehungsweise einer Schwestergesellschaft der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zu machen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Abspaltung der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft in eine Schwestergesellschaft der Österreichischen Post Aktiengesellschaft, die direkt im Eigentum der ÖIAG steht, geschaffen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher das Wort. – Bitte.

19.47

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Abspaltung der Österreichischen Postbus AG in eine Schwestergesellschaft der Österreichischen Post AG, die direkt im Eigentum der ÖIAG steht – so heißt es im Ausschussbericht –, ist nur vordergründig das Ziel gegenständlicher Novelle. Ehrlicherweise wird dies in der Begründung auch weiter ausgeführt, denn da heißt es, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen, von der ÖIAG kontrollierten Privatisierungsstrategie für den Österreichischen Postbus notwendig seien.

Lassen wir einmal dahingestellt, ob die Privatisierungspläne der ÖIAG erstens wirklich ihre eigenen sind – hier scheint es in der Konstellation Auftraggeber und Lieferant in der Vergangenheit gewisse Verwirrung gegeben zu haben – beziehungsweise ob der Begriff "Strategie" in Wahrheit nicht weit hergeholt ist. Immerhin ist bemerkenswert, dass sich etwa der Aufsichtsratsvorsitzende der ÖIAG bemüßigt fühlt, in einer Pressekonferenz extra darauf hinzuweisen, dass er nicht unter Kuratel eines bestimmten Nationalratspräsidenten steht.

Betrachtet man zunächst die nüchternen Zahlen, dann ist zu erkennen, dass unter der schlichten Firma Postbus AG ein auch nationalökonomisch bedeutendes Unternehmen zusammengefasst ist: 3 300 Mitarbeiter, 1 600 Busse, 150 Millionen Kunden per anno, 700 Linien, 80 Millionen gefahrene Kilometer. Es ist dies also ein Unternehmen, das wesentlich zur Abdeckung des öffentlichen Verkehrsnetzes in Österreich beiträgt und sicherstellt, dass alle Gemeinden in Österreich in der Regel mehrmals täglich angefahren werden und die Bevölkerung gerade im ländlichen Raum somit auch ohne eigenen Pkw mobil sein kann.

Diese Postbus AG soll also der ÖIAG übertragen und anschließend verkauft werden. Nun könnte man finanzwissenschaftliche Ansätze bemühen, gemäß welchen – und zwar unabhängig


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