Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 156

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Insofern bin ich mir sehr sicher, dass das in letzter Konsequenz für das Angebot und für die Mitarbeiter vernünftig sein wird. Sie werden sehen, dass der Markt zwar sicherlich einen Druck auf das Unternehmen im Sinne von Gewinnabsicht, von Gewinnerzielungsabsicht mit sich bringt. Das ist etwas, zu dem sich beide Regierungsfraktionen bekennen. Wir haben keine Angst vor Gewinnen, wir finden Gewinne auch nicht für schlecht. Gewinne sind die Voraussetzung dafür, dass es Arbeitsplätze in Unternehmen geben kann und dass dieses Land eine vernünftige wirtschaftliche Entwicklung erfährt. Aber Sie werden gleichzeitig sehen, dass es möglich ist, im Verkehrsbereich Gewinn zu machen und viel Steuergeld dadurch einzusparen, dass wir die Ineffizienzen und die Parallelitäten in den Linienführungen wegbekommen und damit klare Effizienzvorteile das Ergebnis sein werden.

Damit bleibt in letzter Konsequenz übrig, dass dieses Gesetz sehr viel Sinn macht. Es stellt jetzt sicher, was schon vor mehr als zehn Jahren in Österreich hätte realisiert werden sollen. Daher bedanke ich mich für die Unterstützung durch die Mehrheit dieses Hauses. – Vielen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.13

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke, ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sparkassengesetz geändert wird (392 und 434/NR sowie 6304/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Sparkassengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Herbert Würschl übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Herbert Würschl: Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird dem Außerkrafttreten der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung und des Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetzes Rechnung getragen. Der Verweis auf den Honorartarif der Wirtschaftstreuhänder entfällt gänzlich, stattdessen wird eine entsprechende Regelung in die Satzung des Sparkassen-Prüfungsverbandes aufgenommen.

Privatstiftungen gemäß § 27a können nicht Mitglieder des Sparkassen-Prüfungsverbandes sein. Die Bewilligungspflicht der Sparkassenaufsichtsbehörde erster Instanz zur Spendengewährung von Sparkassen ist aus verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten nicht mehr erforderlich.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Anpassung der Bestimmungen des Sparkassengesetzes an die geänderte Rechtslage und die tatsächlichen Gegebenheiten.

Durch erstens den Wegfall der betroffenen Verweise beziehungsweise des Verweises auf die diesbezügliche Nachfolgebestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, zweitens die Erweiterung des Mitgliederkreises des Sparkassen-Prüfungsverbandes sowie drittens die Ände


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