Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 163

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prävention, sondern vor allem um das Prinzip der Generalprävention, damit die jungen Leute sehen, was rechtens ist und was nicht. – Die mildernden Gründe, die ein Richter aussprechen kann, wurden bereits erwähnt.

Sicherheit der Bürger hat Vorrang. Es geht um den Kampf gegen Kriminalität im Alltag. Kinder und Jugendliche müssen vor gemeingefährlichen Straftätern und zunehmenden Gewalteinflüssen geschützt werden. Gewaltverherrlichende Darstellungen in den Medien und im Internet müssen zurückgedrängt werden. Dies ist für die Jugend besonders wichtig.

Wir brauchen eine bürgernahe und motivierte Polizei, die mit modernster Ausstattung effizient arbeiten kann, und wir müssen natürlich darauf achten – das sehen wir gerade jetzt –, dass jeglicher Extremismus bekämpft wird. Beispiele dafür sehen wir in den westeuropäischen Staaten und zurzeit vor allem auch im ehemaligen Ostdeutschland. Man muss alle aufrufen, Extremisten, seien sie von Rechts wie von Links, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln und aller gebotenen Härte zu bekämpfen!

Zur Kinder- und Jugendkriminalität: Kinder- und Jugendkriminalität sind zu einem großen gesellschaftspolitischen Problem geworden, das immer weiter um sich greift. Gerade bei Gewalttaten ist festzustellen, dass die Täter immer öfter jüngere Menschen sind. Manche Eltern werden ihren Erziehungsaufgaben nicht gerecht. Der Staat muss unterstützend eingreifen, wenn junge Menschen wiederholt straffällig werden. Abgestufte Erziehungshilfen bis hin zur Heimerziehung müssten auch für unter 14-Jährige möglich sein. Diesen Kindern müsste geholfen werden, ein normales Unrechtsbewusstsein zu entwickeln.

Heute ist es üblich, Straftäter im Alter zwischen 19 und 21 Jahren nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Wir halten das für falsch. Die Altersgrenze wird jetzt auf 18 Jahre gesetzt. Wer reif genug ist, zu wählen oder eine Familie zu gründen, muss auch für seine Taten voll zur Verantwortung gezogen werden können. Deshalb ist das Setzen auf 18 Jahre richtig. Erziehung und Sicherheit der Bevölkerung müssen beim Jugendstrafrecht in den Verfahren und im Vollzug im Mittelpunkt stehen.

In diesem Sinne glaube ich, dass diese neue Gesetzgebung richtig ist, um die Jugend zu schützen und sie auch in dem Bewusstsein zu stärken, was Recht und was Unrecht ist, um sie so wirklich zu starken, normalen, ordentlichen Menschen zu machen. Meine Partei wird die Zustimmung geben. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck. – Bitte.

20.37

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich weiß, dass die Zeit schon sehr fortgeschritten ist. Daher werde ich mich möglichst kurz fassen.

Wie der Herr Bundesminister bereits betont hat, ist das Bild, das Kollege Würschel hier zu erzeugen versucht hat, völlig falsch. Er hat Expertenmeinungen zitiert, die nicht zur Endfassung dieser Novelle passen, sondern die vom Beginn der Arbeit an dieser Novelle stammen. Ganz wesentliche Dinge wurden aber später noch geändert.

Wenn Kollege Winter vor etwa 20 Minuten hier davon gesprochen hat, dass die FPÖ derzeit unter einem Machtrausch leide, dann kann ich nur entgegnen, dass die SPÖ ganz offensichtlich an diesbezüglichen Entzugserscheinungen leidet, denn nur so ist diese Haltung einer Fundamentalopposition, welche die SPÖ in dieser Frage einnimmt, erklärbar: An dieser Regierung darf einfach nichts Gutes dranbleiben, und schon gar nicht am freiheitlichen Justizminister dieser Regierung! – Ich verstehe schon, dass manchen Rosaroten bis Dunkelroten schwindlig wird, wenn sie sehen, wie viele Reformen dieser Minister in seiner kurzen Amtszeit bereits erfolgreich durchgeführt hat und welch gewaltiges und für Österreich sehr positives Programm er noch in petto hat! Es handelt sich hiebei um Reformen, zu welchen man fachlich einfach nicht nein sagen kann, und um dennoch nein sagen zu können, sucht man das berühmte Haar in der


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