Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Suppe und glaubt, so dem berechtigten Vorwurf der Fundamentalopposition entgehen zu können.

Wie der Herr Bundesminister bereits ausgeführt hat, werden halt manche Dinge geflissentlich übersehen. Kein Richter ist jetzt gezwungen, einen 18- bis 21-Jährigen wegen einer so genannten – unter Anführungszeichen – "lässlichen Sünde" der Heranwachsenden strenger als bisher zu bestrafen. Herr Kollege Würschel! Sie übersehen völlig, dass die 19- bis 21-Jährigen jetzt milder beurteilt werden! Sie übersehen völlig, dass in der Endfassung nunmehr bis zum 21. Lebensjahr die Zuständigkeit der Jugendrichter gegeben ist.

Noch etwas wurde zwar nicht in der heutigen Debatte, aber sehr wohl in der Debatte im Nationalrat stark in den Vordergrund gestellt: Es wurde bedauert, dass es den außergerichtlichen Tatausgleich nach dem Jugendgerichtsgesetz für diese Personen nicht mehr gibt. Dabei wurde aber ganz vergessen, dass wir dank dieser Regierung den außergerichtlichen Tatausgleich für die Erwachsenen und damit natürlich auch für die 18- bis 21-Jährigen haben. Aber solche Dinge werden einfach übersehen!

Wir alle wissen, dass wir bei Jugendlichen und auch bei jungen Erwachsenen von einem von der Gesellschaft nicht mehr negierbaren Anstieg der Deliktsfälle ausgehen müssen, und wir wissen auch, dass diese Steigerungsraten zum Großteil dem Drogenkonsum und der Beschaffungskriminalität zu diesem Konsum zuzuschreiben sind. Es gibt jetzt politisch gesehen zwei Wege, diesem Anwachsen der Kriminalität entgegenzutreten. Der eine Vorschlag – ich brauche jetzt gar nicht zu sagen, woher dieser kommt! – ist es, den Drogenkonsum und in der Folge womöglich auch noch die entsprechende Begleitkriminalität freizugeben, zu welcher es verständlicherweise kommt, sodass man zum Beispiel im Großmarkt "fladern" muss, um sich wenigstens etwas Stoff besorgen zu können. – Wer diesen Weg ablehnt, meine Damen und Herren, wird von linken "Gutmenschen" gleich als jemand hingestellt, der nur "law and order" im Sinn hat – und das gleich mit entsprechendem Beigeschmack und dem dumpfen Negativgefühl, ohne dass der Begriff überhaupt hinterfragt wird. Daher frage ich: Was ist eigentlich so dumpf und schlimm an der Forderung, dass Gesetze einzuhalten sind? – Das ist doch eine ganz normale Forderung!

Meine Damen und Herren! Ich nenne Ihnen jetzt ein Gegenbeispiel, wie sehr die "Gutmenschen" für "law and order" sind, wenn es nämlich um ihre Wertvorstellungen geht. Da genügt es, auch nur einen Zentimeter nicht etwa gegen Ausländer, sondern nur für Österreicher zu sein, und schon ist man außerhalb des Spektrums dieser "Gutmenschen"! Jetzt sage ich Ihnen, wie sehr sie dann "law and order" einfordern. – Sie versteigen sich so weit, dass in Sprechchören immerhin verbal gefordert wird: "Widerstand, Widerstand, Schüssel – Haider an die Wand!" Ich habe noch keinen rosaroten bis dunkelroten führenden Politiker in Österreich erlebt, der sich jemals von derartigen Gewaltsprüchen und von dieser Law-and-order-Politik der "Gutmenschen" distanziert hat.

Meine Damen und Herren! Es kommt ein weiteres Argument dazu, aber ich möchte nicht das wiederholen, was mein Vorredner bereits gesagt hat. Ich nenne nur noch einen Aspekt: In Bezug auf die Erteilung von Rechten wird immer wieder gefordert: noch jünger, noch jünger, noch jünger! Die Sozialdemokraten fordern gemeinsam mit den Grünen das Wahlrecht für 16-Jährige und 14-Jährige. Es wird jedoch nicht akzeptiert, dass Rechte in unserer Gesellschaft halt auch mit Pflichten verbunden sein müssen! – Daher und in diesem Sinne werden wir, meine Damen und Herren, diesem Entwurf natürlich zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.43

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite