Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 165

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Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste und das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert werden (389 und 413/NR sowie 6293, 6294 und 6311/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste und das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Josef Saller übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste und das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert werden. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich kann daher auf die Verlesung des Inhaltes verzichten.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon das Wort. – Bitte.

20.45

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir haben heute Vormittag eine aus meiner Sicht sehr interessante Diskussion – abgesehen von der parteipolitischen Polemik und den offensichtlichen Problemen, die so mancher Kärntner Abgeordneter mit seinem Landeshauptmann hat – mit dem Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz erlebt. Der Landeshauptmann ein paar sehr wesentliche Dinge gesagt, die auch immer wieder von der Bundesregierung kommuniziert werden: Gehen wir weg von den großen Würfen, Entwürfen und den großen Bildern – Thema Bundesstaatsreform –, und bemühen wir uns, die Gesetzesentwicklung an gewissen Grundprinzipien zu orientieren!

Ein Grundprinzip ist das Grundprinzip der Übergabe von Verantwortung an jene Stellen, die diese Verantwortung übernehmen können und denen diese zumutbar ist, was letztlich schlicht und einfach mehr Effizienz bringt. Das zweite Prinzip ist das Prinzip der Subsidiarität. – Ich halte es für sehr gescheit, dass sich die Bundesregierung an solchen Prinzipien orientiert und diese in die Gesetzesentwicklung einfließen lässt.

Ich sage das im Hinblick auf den vorliegenden Gesetzentwurf, und ich möchte einen kleinen Teilaspekt aus diesem Gesetzentwurf näher betrachten, nämlich dass Universitäten nun für die Gestaltung und Abhaltung der Universitätslehrgänge selbst zuständig sind. Ich meine, dass das ein sehr vernünftiger und brauchbarer Ansatz ist. Solche Universitätslehrgänge sind gemäß § 23 des Universitäts-Studiengesetzes derzeit noch nicht in der Teilrechtsfähigkeit, sondern im Rahmen der Funktion der Universität als Einrichtung des Bundes durchzuführen. Das hat natürlich entsprechende Konsequenzen: Es gelten die Haushaltsvorschriften des Bundes bis hin


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