Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 166

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zu den dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes für das Lehrpersonal. Für die Gestaltung eines Universitätslehrganges ergibt sich daher ein relativ großer bürokratischer Aufwand und ein relativ langer Weg, bis man zu einer Entscheidung kommt. Daher ist es meines Erachtens in einer Zeit, in welcher der Bildungsmarkt sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Anbieterseite boomt, ein sehr geschickter und gescheiter Schachzug, dass man Universitäten erlaubt, solche Universitätslehrgänge selbst zu konzipieren und zu vermarkten, und zwar meiner Meinung nach auch deshalb, weil gerade im Bereich "Management und Führungskräfte" – in diesen Ebenen der Wirtschaft sind Akademiker meist zu Hause – sehr oft der Ausbildungs- und Weiterbildungsaspekt vernachlässigt wird.

Ich möchte auf eine aktuelle Untersuchung des Kreditschutzverbandes Bezug nehmen: Der Kreditschutzverband sagt, dass 60 Prozent der Insolvenzen auf Managementfehler zurückzuführen sind. Ich glaube, dass es daher wichtig ist, dass vermehrt ein Bildungsangebot für Manager und Führungskräfte entwickelt wird. Ich kann feststellen, dass solche Universitätslehrgänge sehr oft gerade für Absolventen einen Anreiz bieten, wieder in die Weiterbildung einzusteigen und an die Heimatuniversität zurückzukommen.

An der Montanuniversität ist das beispielsweise sehr klar nachvollziehbar. Die Teilnehmer sind zumeist Absolventen dieser Montanuniversität. Auf diese Weise kommt es auch zu einer Stärkung der Beziehung zu den Absolventen, was in weiterer Folge sehr wichtig für die Entwicklung einer Universität ist.

Mit diesem Gesetz haben die Universitäten künftig die Möglichkeit, im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit über Universitätslehrgänge selbständig zu entscheiden, diese abzuführen und zusätzliche Einnahmen zu lukrieren. Es ist auch sichergestellt, dass der herkömmliche Universitätsbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt ist. Es gibt also gute Gründe, diesem Gesetz zuzustimmen. Die ÖVP wird das tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.50

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs das Wort. – Bitte

20.50

Bundesrätin Brunhilde Fuchs (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! In das zu beschließende Gesetz wurden nach intensiven Diskussionen im Ausschuss viele Verbesserungsvorschläge der Oppositionsparteien eingearbeitet. Daher können wir gerne zustimmen. – Das wollte ich vorweg sagen.

Die Regelung der Universitätslehrgänge einschließlich ihrer Abgeltung im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit hat Herr Bundesrat Missethon soeben näher dargestellt. Das vereinfachte Verfahren zur Bestellung von Ersatzkräften für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, die Verkürzung der Frist für die Wiederbestellung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren und auch die Regelung für die Beauftragung von Forschungsassistentinnen und Forschungsassistenten mit der Abhaltung von Lehrveranstaltungen sind absolut positiv zu bewerten. Textliche Anpassungen und Anpassungen an die Einführung des Euro sind wohl selbstverständlich und logisch.

Selbstverständlich ist für mich auch, dass jene unverständliche Aussage des Herrn Finanzministers über die unnötigen Orchideenfächer in dieser Gesetzesänderung keinen Niederschlag findet. – Dafür danke ich! Daher werden wir auch unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Thomas Ram das Wort. – Bitte.

20.52

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, den Ausführungen von Dipl.-Ing. Missethon ist wirklich nicht mehr sehr viel hinzuzufügen.


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