Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 167

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Selbstverständlich wird auch meine Fraktion zustimmen.

Die sozialdemokratische Bundesrätin Fuchs hat schon gesagt, dass ihre Fraktion an diesem Entwurf mitgearbeitet hat, und es freut mich, dass wir eine breite Basis für diese Novelle finden. Diese Novelle ist ein Schritt zur Modernisierung des Universitätsbetriebs, der in Österreich dringend notwendig ist, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch auf den nächsten Tagesordnungspunkt eingehen! Es besteht ein gewisser Zusammenhang zum jetzigen Punkt, und daher kann ich meine Argumentation gleich jetzt vorbringen, um mir und Ihnen eine zusätzliche Wortmeldung beim nächsten Tagesordnungspunkt zu ersparen.

Bei Tagesordnungspunkt 17 steht ebenfalls die Modernisierung des Universitätsbetriebes im Vordergrund, und zwar das so genannte "E-Voting", zu Deutsch: die elektronische Stimmabgabe. Die Ermöglichung der Stimmabgabe auf elektronischem Wege bei den übernächsten ÖH-Wahlen bietet uns die Gelegenheit zu einem Probebetrieb für eine elektronische Stimmabgabe. Das ist insofern wichtig, weil es auf Grund der technischen Entwicklungen und der neuen Medien auch überlegenswert wäre, inwieweit man etwa auch bei kommunalpolitischen Wahlen die elektronische Stimmabgabe ins Kalkül ziehen könnte. – Aber das ist Zukunftsmusik. (Bundesrat Ing. Polleruhs: Auch die Briefwahl ist wichtig!) Die Briefwahl wird sowieso in einigen Bundesländern schon angedacht, und auch das ist natürlich ein positiver Aspekt! – Ich wollte noch sagen, dass auch im Zusammenhang mit dem elektronischen Voting die Universität Vorreiter ist und man sehen wird, inwieweit sich das bewährt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die verfassungsrechtlichen Auflagen des allgemeinen Wahlrechts hinsichtlich E-Voting erfüllt wurden. Die Möglichkeit für das E-Voting ist mir auch deshalb ein besonderes Anliegen, weil dies ein Wunsch der Österreichischen Hochschülerschaft war, um die Wahlbeteiligung zu steigern. Dabei sollte man allerdings erwähnen, dass bei den Hochschülerschaftswahlen sicherlich nicht nur die Möglichkeit der Stimmabgabe eine bedeutende Rolle zur Steigerung der Wahlbeteiligung spielt, sondern dass es auch an der Hochschülerschaft liegen wird, in Zukunft mehr serviceorientiert zu arbeiten und weniger allgemeinpolitische Dinge von sich zu geben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (394 und 414/NR sowie 6295 und 6312/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird.


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