Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Leopold Steinbichler übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Leopold Steinbichler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon das Wort. – Bitte.

20.56

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich muss gestehen, dass das Thema E-Voting wirklich spannend ist.

Mich persönlich freut es besonders, dass dieses quasi erste Experiment beziehungsweise Pilotprojekt gerade auf den Universitäten stattfindet, weil ich glaube, dass das auch ein Symbol und Signal ist. Die Universitäten sind in den letzten Jahren sehr oft in den Verruf gekommen, dass sie verstaubt und eher stehen geblieben sind. Daher halte ich das für ein wichtiges Signal auch für die Universitäten!

Ich bin schon sehr gespannt auf die Ergebnisse dieses Experimentes, wie sich das nämlich in der Wahlbeteiligung niederschlägt, ob es damit wirklich eine Erleichterung und quasi einen neuen Zugang gibt, damit Menschen wieder motiviert werden können, ihre Stimme abzugeben.

Im Grunde genommen stimmen wir von der Österreichischen Volkspartei diesem Experiment zu und bitten um Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Experiments. (Beifall bei der ÖVP.)

20.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs. Ich erteile ihr das Wort.

20.57

Bundesrätin Brunhilde Fuchs (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes wurde weitgehend konsensual besprochen.

Auch wir sehen die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Hochschülerschaftswahlen künftig auch per elektronischer Datenübermittlung durchgeführt werden können, als positiv. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, diese neuen Technologien zu nutzen. Das Image der österreichischen Hochschulen kann damit nur verbessert werden!

Meine Damen und Herren! Die Grundsätze des allgemeinen, gleichen, geheimen und persönlichen Wahlrechtes müssen voll gewahrt bleiben. Darauf werden wir sehr genau achten. Und wir werden auch sehr genau darauf achten, dass die Studierenden dafür keine zusätzlichen Kosten zu tragen haben. Die Bedenken des Datenschutzrates und des Verfassungsdienstes sind durch nochmalige Überarbeitung behoben worden, und daher werden auch wir dieser Gesetzesänderung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.58

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer das Wort. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite