Bundesrat Stenographisches Protokoll 672. Sitzung / Seite 174

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tisiert werden, möchte ich wissen, aus welchem Grund überhaupt ein solches Institut in Österreich ist, Frau Kollegin Fuchs! Das Institut ist in Wien situiert, es hat aber nicht auf Wien bezogen und austrozentrisch zu agieren, sondern es hat einen EU-weiten Überblick einzuholen. Es hat den Überblick bis nach Nordafrika und in die nördliche Levante einzuholen – all das sind Länder, die mit der EU engstens assoziiert und liiert sind –, aber nicht Wahlkampfaussagen oder Wahlkampfsprüche aus dem Wiener Raum besonders hervorzuheben. (Bundesrätin Fuchs: Habe ich nicht verlangt!)  – Es wurde hier angedeutet. (Bundesrätin Fuchs: Das ist ein Missverständnis!)

Hingegen wäre es vielleicht zweckmäßig, dass sich die EU besonders jener Länder annimmt, von denen wir wissen, dass rassistische und fremdenfeindliche Handlungsweisen eigentlich blutiger Alltag sind: in Spanien, in der Levante, bei gewissen Regierungen in Nordafrika und in der Levante, in Ländern, die sehr stark EU-abhängig sind. Das wäre eine Aufgabe, aber nicht die Wahlkampfparolen in Österreich.

Österreich ist ein gesuchter Hort für diejenigen, die von ihrer Heimat auf Grund der dortigen politischen Verhältnisse fliehen. Österreich ist ein Hort der Menschlichkeit, und Österreich bleibt das auch, egal, welche Regierung in Österreich an der Macht ist und welche Parteien in der Regierung tätig sind. Die Freiheitlichen mit der ÖVP ebenso wie die SPÖ mit der ÖVP – keine Regierung ist fremdenfeindlich gewesen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Der Berichterstatter ist noch immer nicht da. Daher nehme ich an, es wird auch kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird (455/NR sowie 6314/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu Punkt 19 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Dr. Vincenz Liechtenstein: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird.


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