Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 28

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

theoretische Einschulung zu verlangen und vorzuschreiben als die praktische Einschulung, denn das ist nicht unbedingt das Gelbe vom Ei, was diesen Punkt betrifft.

Es ist, wie gesagt, auch ganz wesentlich, dass diese Einschulung von den Autofahrerklubs durchgeführt werden kann, denn wenn man an die Konsumenten denkt und sich die Preisunterschiede für Mopedführerscheine bei Fahrschulen und bei Autofahrerklubs anschaut, so liegen für dieselbe Leistung in etwa 10 000 S Differenz dazwischen. Deshalb ist das ganz wesentlich, und ich bin sehr froh darüber, dass diese Einigung im Nationalrat erzielt wurde und jetzt in dieses Gesetz einfließt.

Einen weiteren Kritikpunkt möchte ich jedoch anbringen, der die Übergangsvorschriften betrifft. Es ist nicht verständlich und nicht im Sinne einer gleichen Behandlung der Bürgerinnen und Bürger, dass bei den Übergangsvorschriften normiert wird, dass bis ein Jahr nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes – das ist, wenn das Gesetz so beschlossen wird, der 1. 7. 2002 – der Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ohne weitere Voraussetzungen für jene Bürgerinnen und Bürger möglich ist, die glaubhaft machen, zulässigerweise ein solches Leichtkraftfahrzeug, also ein Microcar, gelenkt zu haben. Es ist absolut nichts vorgesehen, es gibt keinerlei Vorschrift darüber, wie dieses Glaubhaft-Machen ausschauen soll, weil kein Nachweis erbracht werden muss.

Wenn eine Verkaufsfirma solcher Fahrzeuge bestätigt, dass ein Bürger mit einem Microcar eine Probefahrt gemacht hat, bedeutet das schon ein Glaubhaft-Machen, dass man zulässigerweise solch ein Fahrzeug bereits einmal gelenkt hat? – Hier werden sich die Fahrschulen, aber auch die Autofahrerklubs, die für die Eintragung verantwortlich sind, sehr schwer tun, wie sie das regeln und handhaben sollen, denn es gibt keinerlei Vorschriften darüber.

Ich möchte auch die diesbezügliche Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung zu diesem Entwurf vorlesen. Sie schreibt zur Z 13 § 40 Abs. 5a: "Die Formulierungen ‚glaubhaft machen‘ und ‚zulässigerweise‘ werden auf Grund ihrer Unbestimmtheit die Fahrschulen vor Probleme stellen."– Das wird sicher kommen. Hier, so glaube ich, muss das Gesetz weiter novelliert werden, um diese Bestimmungen detaillierter festzuschreiben.

Darüber hinaus ist absolut nicht einzusehen, warum bei einer gesetzlichen Neuregelung nicht auch jene Menschen, die bis jetzt die Möglichkeit hatten, mit solch einem Fahrzeug ohne spezielle Einschulung und Unterweisung unterwegs zu sein, diese Mindeststandards erfüllen sollen, denn im Sinne von mehr Verkehrssicherheit wäre es nur recht und billig, wenn alle Fahrer dieser Fahrzeuge die gleichen Mindestanforderungen erfüllten.

Meine Damen und Herren! Ich nenne diese Fahrzeuge scherzhafterweise oft "Buschenschank-Ersatzfahrzeuge". Ich komme aus einer Gegend, in der es sehr viele Buschenschenken gibt – Gott sei Dank –, aber es ist schon auffällig, dass Leute, denen der Führerschein abgenommen wird, auf solche Geräte als Ersatzfahrzeuge umsteigen. In diesem Gesetz ist eine Bestimmung enthalten, die es aus der Sicht des Alkohols am Steuer völlig rechtfertigt, dass dies, wenn der Führerschein der Gruppe B entzogen wird, automatisch und ex lege die Aufhebung der Berechtigung zum Fahren dieser Kraftfahrzeuge bedeutet. Es gibt aber tatsächlich Menschen – vor allem ältere Menschen –, die den Führerscheinentzug vom Amtsarzt verordnet bekommen, weil sie für die Führerscheingruppe B möglicherweise bereits langsamere Reaktionszeiten oder vielleicht eine geringe Sehbeeinträchtigung haben. Aber ich denke doch, dass es mit Hilfe dieser Microcars auf Grund ihrer Bauartgeschwindigkeit mit 40 km/h vielleicht möglich wäre, für diese Personengruppe, sofern der Amtsarzt das verantworten könnte, die notwendige Mobilität zu erhalten.

Es ist sicher so, dass bei der Führerscheinklasse B auf Grund der hohen Geschwindigkeiten, die man mit einem PKW fahren kann, selbstverständlich ganz strenge Maßstäbe anzulegen sind. Aber bei den niedrigen Geschwindigkeit, die diese Microcars haben, wäre es auch bei etwas verlangsamter Reaktionsfähigkeit oder vielleicht geringerem Sehvermögen, das aber doch noch ausreichend ist, durchaus möglich, Menschen ihre Mobilität zu erhalten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite