Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 30

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Meine Damen und Herren! Ich meine, in diesem Bereich ist es eine gute und eine vernünftige Regelung, aber in der Vorlage geht es natürlich, wie ich gesagt habe, auch um eine Anpassung an EU-Richtlinien. Es wird damit das Lenken von leeren Autobussen mit dem C-Führerschein geregelt, und es wird auch die Lenkerberechtigung der Führerscheinklasse C1 für den so genannten Leicht-LKW bis 7,5 Tonnen neu geregelt und normiert. Dabei muss uns bewusst sein, meine Damen und Herren, dass Untersuchungen über die Verkehrstüchtigkeit und -tauglichkeit derzeit nur für Lenker der Klasse C und D vorgeschrieben sind, dass aber eben das Lenken dieser C1-LKWs bis 7,5 Tonnen dieser Regelung und dieser Untersuchung nicht unterliegt.

Meine Damen und Herren! Das wird in dieser Vorlage neu geregelt und ist, wie ich meine, auch vernünftig. Ich will aber nicht behaupten, dass damit das Gefahrenpotenzial verändert wird. Es war bisher auch so, und es wäre eine Schwarzweißmalerei, generell zu sagen, dass LKWs mit einem Gesamtzulassungsgewicht bis 7,5 Tonnen weniger und leichtere Verkehrsunfälle verursachen. Daher finde ich es vernünftig, dass auch diese Lenker jetzt einer gesundheitlichen Untersuchung zu unterziehen sind, denn die Ursachen für die Unfälle sind meistens leider die gleichen.

Meine Damen und Herren! Ich meine, es war vielmehr – das muss man auch bei der Debatte zu dieser Novelle andiskutieren – die vorangegangene Bundesregierung, also in dem Fall ÖVP und SPÖ , im Jahre 1997 nicht bereit, ein umfassendes Führerscheingesetz zu schaffen. Sie erinnern sich noch daran, dass im Jahre 1997 die beiden alten Regierungsparteien in einem Husch-Pfusch-Verfahren ein Führerscheingesetz geschaffen haben. Dieses Gesetz musste damals, im Jahre 1997, vor In-Kraft-Treten mehrmals novelliert werden. Daher geht es heute darum, eine Gesetzesreparatur und -ergänzung vorzunehmen, nämlich eine Ergänzung und eine Reparatur, zu der Sie damals nicht bereit und nicht in der Lage waren.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend zu diesem Gesetz folgende Bemerkung machen: Sie sehen – das geht in erster Linie an die Adresse der Sozialdemokratie – einmal mehr, dass "Österreich neu regieren" nicht nur im monetären Bereich Sanierungen erfordert, sondern dass auch dort, wo es keine größeren finanziellen Auswirkungen gibt, Sanierungen erforderlich sind.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird deshalb zur Anhebung der Verkehrssicherheit, zu welcher, wie ich meine, die alte Regierung nicht fähig war, selbstverständlich ihren Beitrag leisten und gegen die vorliegende Gesetzesnovelle keinen Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.30

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger zu Wort gemeldet.

Ich weise darauf hin, dass eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf. Sie hat sich überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des berichtigten Sachverhalts zu beschränken.

Ich erteile dem Herrn Bundesrat das Wort.

10.31

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kollege Weilharter hat hier behauptet, dass ich möglicherweise die Vorlage zu wenig gelesen habe. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich berichtige tatsächlich, dass ich die Vorlage ausreichend gelesen habe. Möglicherweise ist das aber bei Kollegen Weilharter der Fall. Ich begründe dies wie folgt:

Einleitend möchte ich sagen: Selbstverständlich bin ich dafür, dass Alkohollenker – das habe ich auch vorher gesagt – in der Zeit, in der der Führerschein der Gruppe B entzogen ist, keine Berechtigung haben, ein Microcar zu lenken. (Beifall bei der SPÖ.)


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