Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 36

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me. Das ist ganz wichtig, denn es ist das eine Anpassung und eine Angleichung an die Gesetzeslage betreffend Alkoholkonsum. Wieso sollte es möglich sein, dass jemand, der durch Drogenkonsum in seiner Zuverlässigkeit beeinträchtigt ist, einen Test verweigern kann, gleichzeitig aber jemand, der bei Alkoholkonsum einen Test verweigert, sofort mit der Höchststrafe bestraft wird? – Dieser Missstand ist der erste Punkt, der in dieser Diskussion bereinigt werden muss. Mit diesem neuen Gesetz wäre es dann möglich, jemanden, der im Verdacht steht, unter Drogenkonsum zu stehen, und den Test verweigert, zu bestrafen und gleichzeitig einen verpflichtenden Test durchzuführen.

Erlauben Sie mir, auch ein wenig auf die Diskussion um die Vortests, um die Frage des Medikamentenmissbrauchs einzugehen. Es wurde immer wieder gesagt, dass es derzeit noch keine Vortests gibt und daher möglicherweise eine Vorverurteilung stattfindet. Ganz klar ist geregelt, dass es verpflichtende Tests unter Beiziehung von Ärzten geben muss. Denn ein wesentlicher Punkt ist auch, dass wir endlich einmal von den Dunkelziffern wegkommen, dass wir auch sehen, wie viele Drogenlenker Unfälle verursachen, um zu überlegen, was wir dagegen tun können. Es ist wichtig, dass wir dem Drogenmissbrauch beim Autolenken wirklich den Kampf ansagen.

Im Zusammenhang mit den verpflichtenden Tests – Bluttests und Harntests durch die Ärzte – werden gleichzeitig die Vortests evaluiert, das heißt, sie werden mit begleitend untersucht. So kann man im Zuge von Feldversuchen auch sehen, wie gut diese Vortests geeignet sind, um – das sage ich ganz deutlich – keine Vorverurteilung zu machen.

Ich darf Ihnen sagen, dass diese StVO-Novelle bereits zur Begutachtung ausgesandt wird und sehr rasch gehandelt wurde. Ich danke diesbezüglich noch einmal den Mitarbeitern des Innenministeriums, insbesondere aber jenen meines Ministeriums, die sich wirklich sehr intensiv mit der Sachlage auseinander gesetzt haben, einfach auch deswegen, um nicht Drogen und Verkehrssicherheit mit der allgemeinen Drogendiskussion zu verbinden. Und ich danke noch einmal für Ihre breite Zustimmung zur Anpassung dieses Führerscheingesetzes. – Herzlichen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein. Danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG) (423 und 502/NR sowie 6319/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen.


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