Agenden der Privatrundfunkbehörde, der Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes unter Wahrung des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes.
Beraten wird die "KommAustria" von einem sechsköpfigen Rundfunkbeirat, von dem die Behörde vor der Erteilung von Zulassungen eine Stellungnahme einzuholen hat. Die Mitglieder dieses Gremiums werden auf Vorschlag der Regierung auf sechs Jahre ernannt. Als Kontrollinstanz wird ein unabhängiger Bundeskommunikationssenat eingerichtet, der als Berufungsinstanz dienen soll.
Meine Damen und Herren! Die Einrichtung der "KommAustria" und des Bundeskommunikationssenates könnte an sich eine positive Sache sein, wären nicht die totale Kontrolle durch die Regierung und die entsprechenden Weisungsrechte dazu. Diese totale Kontrolle der Rundfunklandschaft durch die Regierung, und zwar über eine weisungsgebundene Medienbehörde, wird mit dem heutigen Beschluss Wirklichkeit.
Die Zeitungen haben in den letzten Wochen bereits seitenweise über die geplanten Änderungen berichtet, und in vielen Berichten klangen auch die Skepsis und das Unbehagen über das Vorgehen der Regierung durch.
Da gibt es einmal das Weisungsrecht des Bundeskanzlers und des jeweiligen Ministers und in weiterer Folge natürlich auch die Weisungen der Geschäftsführer an die Mitarbeiter. Bei solch einer Konstellation steht eigenständiges Denken nicht mehr im Vordergrund, dafür aber eine straffe Organisation von oben bis ganz unten. Genau das ist es, was die derzeitige Regierung möchte. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Maier. )
Die von den Regierungsparteien an die Opposition gemachten Vorschläge im Verfassungsausschuss sollten wohl als Feigenblatt dienen, denn von einer echten, einer gewollten Einbindung der Opposition, wie Sie das immer wieder zu signalisieren versucht haben, waren Sie in jeder der Verhandlungsphasen meilenweit entfernt. (Bundesrat Mag. Himmer: Woher wissen Sie das?) – Das wollen Sie gar nicht, Sie wollen weg vom Verfassungsgesetz. Die Verfassungsgesetze sind ... (Bundesrat Dr. Maier: Hat das Cap geschrieben, was Sie da lesen?) – Ich kann auch selbst formulieren. (Bundesrat Dr. Maier: Schaut aber so aus!) Bei der Kritik kann man nicht zu weit entfernt sein.
Herr Kollege! Eines steht fest: Verfassungsgesetze sind für Sie nicht so bequem, denn diesbezüglich müssen Sie mit der Opposition verhandeln, und das wollen Sie nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Nicht anders ist auch die Aussage von Herrn Klubobmann Dr. Khol zu verstehen, der meinte: Wenn die Opposition dem Verfassungsgesetz – das stand so in einer Zeitung – nicht zustimmt, und zwar so, wie wir das vorgelegt haben, dann kommt einfach eine einfachgesetzliche Änderung. – Das ist gelebte Demokratie. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Die Mehrheit in all diesen Gremien liegt natürlich eindeutig bei den Regierungsparteien. In koalitionärer Eintracht sind auch gleich zwei Geschäftsführer vorgesehen, damit auch das Farbenspiel wieder stimmt.
Die Telekom-Control wird in die neue Konstruktion eingegliedert, damit entledigt man sich auch gleich eines äußerst anerkannten und auch erfolgreich dort tätigen Fachmannes. In Zeiten wie diesen sichert also auch eine erfolgreiche Arbeit nicht davor, den Sessel vor der Tür zu finden. Nicht der Erfolg ist ausschlaggebend, sondern die Nähe zu einer der beiden Regierungsparteien muss gegeben sein.
Meine Damen und Herren! Es gibt auch eine Berufungsinstanz, nämlich den Bundeskommunikationssenat. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Regierung dem Bundespräsidenten vorgeschlagen und von diesem dann ernannt werden. Die Regierung bestimmt mit dieser Vorgangsweise auch die Zusammensetzung der Berufungsbehörde, und das ist auch einzigartig.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite