Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 77

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Folgendes Beispiel ist mir genannt worden. Ein Schmuckstück mit einem Goldwert in der Höhe von etwa 2 000 S bringt bei einer Unterlegierung von fünf Tausendstel nur einen Vorteil von 15 S. – Sicher gibt es auch Schmuckstücke, die einen größeren Goldwert haben, aber im Durchschnitt besteht der Wert eines Schmuckstückes weniger im Goldwert als vielmehr in der kunstvollen Anfertigung und in den Steinen. Aber die Qualität oder die Echtheit der Steine wird amtlich nicht überprüft.

Ich sehe daher diese Maßnahme nicht so sehr oder nicht in erster Linie unter dem Aspekt der Einsparung, sondern unter dem Aspekt der schon lange geforderten Vereinfachung für die betreffenden Wirtschaftstreibenden in dieser Branche. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Antrag zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.54

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Mag. Christof Neuner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

13.54

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Zu den Befürchtungen meines Vorredners Mag. Hoscher möchte ich folgendes Beispiel bringen: Wenn Sie heute bei einem Straßenhändler in Bologna, in New York oder in London, wo immer, eine Imitation einer goldenen Rolex um 300 S kaufen, werden Sie feststellen, dass nicht nur die Seriennummer und das Gewicht, sondern auch die Punzierung ganz genau nachgemacht ist. Eine solche Uhr kostet im Original im Fachhandel ab 30 000 S aufwärts, und es ist sogar für Juweliere oder einen Fachhändler oft schwierig, auf den ersten Blick – später erkennt er es natürlich – festzustellen, ob eine solche Uhr echt ist oder nicht. Missbrauch gibt es, wird es immer geben und wird man nicht abstellen können.

Im Nationalrat hat Herr Abgeordneter Mag. Maier dem Plenum einen Ehering präsentiert und dazu festgestellt, das sei noch ein Gold, bei dem der Feingehalt enthalten ist, der auf der Punzierung steht.

Ich glaube nicht, dass durch die Möglichkeit der Eigenzertifikation jetzt plötzlich Schwindler oder Gauner – ich will das nicht so sehen – auf den Plan treten und dass dann alles nicht mehr echt ist. Frau Kollegin Pühringer hat schon festgestellt, dass bei einem Schmuckstück der Wert des Goldes gegenüber dem Wert der Arbeit eher sehr gering ist und dass sich das überhaupt nicht auszahlt! Dazu kommen abschreckend wirkende Strafen, und Kontrollen sind vorgesehen. Dafür gibt es ein Kontrollinstitut.

Man muss sich vorstellen, was das für das Image des Einzelnen bedeuten würde, wenn er das jemals machen sollte. Das kann er sich als Kaufmann, als Händler einfach nicht leisten oder nicht mehr oder weniger als derzeit. Daher glaube ich, dass auch bei der Eigenzertifikation der Goldgehalt drinnen sein wird, der angegeben ist.

Ich habe im Ausschuss die Frage gestellt, ob ich auch die Möglichkeit hätte, sollte sich bei mir eine künstlerische Ader öffnen, eine solche Berechtigung zu bekommen. Mir ist geantwortet worden, dass dies erstens durch die Gewerbeordnung geregelt ist, zweitens muss man Mitglied einer Künstlervereinigung oder entsprechend versichert sein oder Ausstellungen mitmachen und so weiter. Als Letztes wurde mir der Rat gegeben: Stellen Sie einen Antrag, dann werden wir sehen, was herauskommt. – Ich erwähne das, weil ich meine, da ist vielleicht noch eine Schwachstelle im Gesetz.

Wir werden diesem Gesetz zustimmen, denn wir sehen darin sehr wohl einen Abbau der Staatsaufgaben. Ich glaube, der Markt regelt das. Es wird nicht zu mehr, aber auch nicht zu weniger Missbrauch kommen, als wir bisher leider haben. So muss man das sehen.

Die Mitarbeiter werden nicht freigesetzt, sondern es ist mit den Finanzlandesdirektionen geregelt, dass sie übernommen werden.


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