Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 91

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Änderung des Einsatzzulagengesetzes, vor allem bei den Berufssoldaten, einige Anmerkungen machen.

Die Erhöhung des "Einsatzmonatsgeldes" für Präsenzdiener auf nunmehr 4 919 S sowie die Zulagenerhöhung bei den Milizsoldaten ist gerechtfertigt und war schon längst notwendig, fiel aber meiner Meinung nach zu bescheiden aus.

Zirka 2 000 Soldaten versehen ihren Dienst an der Grenze, davon sind 700 Berufssoldaten. Im Vier-Tage-Dienstrad gibt es nur 24 Ruhestunden, der Rest sind Nacht- und Bereitschaftsstunden – und das sechs Wochen hindurch.

Aus eigener Erfahrung als Milizoffizier beziehungsweise von Besichtigungen vor Ort sowie aus diversen Medienberichten weiß ich, unter welchen psychischen und physischen Belastungen unsere Soldaten dort ihren Dienst versehen. Für Milizsoldaten und Präsenzdiener wurden Verbesserungen erreicht, die jedoch eindeutig zu Lasten des Kaderpersonals gehen. Wenn auch immer wieder behauptet wird, die Kürzung des derzeit zweieinhalbfachen Monatsbezuges auf das Zweifache bezüglich der Einsatzzulage sei ein Kompromiss und habe die Zustimmung der Gewerkschaft gefunden, so ist dem nicht so. Die Gewerkschaft hat lediglich diesen Kompromiss, diesen Vorschlag zur Kenntnis genommen.

In der Praxis, meine sehr geehrten Damen und Herren, schaut es aber anders aus. Fahren Sie doch einmal an die Grenze! Sprechen Sie mit den dort dienenden Soldaten! Durchschnittlich verlieren Offiziere, Unteroffiziere bis zu 6 000 S netto im Monat. Wenn auch im Gesetz die Verbesserung der technischen Ausstattung gefordert wird, so ist derzeit das Bundesheer nicht in der Lage, für einfachste Dinge zu sorgen: 20 Geschirrspüler in den Küchenstützpunkten – das klingt banal –, die aus zeitlichen Gründen, damit mehr Dienst gemacht werden kann, für die Soldaten angeschafft worden sind, sind seit Wochen auf Reparatur. Fahrräder, die den Dienst erleichtern sollen beziehungsweise die Beweglichkeit der Truppe verstärken sollen, werden, wenn sie ausgeschieden werden, nicht mehr nachgekauft. Das heißt, man sollte sich unbedingt die Dinge vor Ort ansehen. (Ruf bei der ÖVP: ... beim Verteidigungsbudget sparen?!)

Man spricht jetzt über Nachtsichtgeräte, die sicherlich notwendig sind, die man braucht, aber man hat derzeit nicht einmal das Geld, um einfache Dinge, sprich Fahrräder zu kaufen, Herr Kollege! (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Gudenus.  – Bundesrat Freiberger  – in Richtung der Regierungsfraktionen –: Ihr wollt ja nur Abfangjäger, und für alles andere ist kein Geld da! – Ruf bei der SPÖ: Kaufen wir doch Abfangjäger!)

Nun, dann liefern wir die 50 Millionen Schilling, die nach dieser Abänderung übrig bleiben, eben nicht dem Herrn Finanzminister ab! Dann schauen wir eben, dass kleinere Dinge dieser Art damit angeschafft werden können. (Bundesrat Mag. Gudenus: Nicht einmal für Fahrräder geben Sie Geld her, Herr Kollege!)

Infolge der Abänderung dieser Zulage vom Zweieinhalbfachen auf das Zweifache werden 50 Millionen an den Finanzminister abgeliefert werden. Warum geben wir 50 Millionen Schilling dem Finanzminister für die Budgetsanierung? – Kaufen wir uns doch die paar Räder, die ganz wenig Geld kosten! (Bundesrat Dr. Böhm: Das rettet das Bundesheer!)

Wie gesagt, diese Regelung trifft nicht die hohen Beamten, sie trifft nicht den Militärkommandanten des Burgenlandes, sondern sie trifft den einfachen Soldaten, sie trifft die Chargen, Unteroffiziere und Offiziere, die ihren Dienst vor Ort versehen.

Die Berufssoldaten werden in dreifacher Hinsicht bestraft und tragen dreifach zur Budgetsanierung bei: einmal als Staatsbürger durch die Steuererhöhungen, ein zweites Mal durch die Schlechterstellung im Bereich des Gehalts- und Pensionsrechtes und ein drittes Mal durch die Kürzung der Einsatzzulage.

Auf Grund dieser Schlechterstellung für die Berufssoldaten können wir dieser Gesetzesänderung keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

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