Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 38

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An diesem Weg, sehr geehrten Damen und Herren, geschätzte Anwesende im Raum, sollten wir uns in vielen Diskussionen, wenn es um Minderheiten geht, bei uns selbst hier im Staate Österreich, aber auch in der Außenpolitik ein Beispiel nehmen und erkennen, wie man weiterhin föderalistische Politik betreiben kann. (Bundesrat Dr. Nittmann: Landeshauptmann Wagner, Kärnten, SPÖ!)  – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grissemann. – Bitte.

11.39

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich darf Kollegen Gasteiger in einem Punkt berichtigen: Das Paket wurde natürlich schon vor Jahren abgeschlossen. Es geht jetzt um Maßnahmen nach Paketabschluss, um sehr erfreuliche Maßnahmen natürlich.

Ich möchte zur Beruhigung für Herrn Kollegen Gasteiger auch noch Folgendes sagen: Ich gehe davon aus, dass bei einem Wahlerfolg des Rechtsbündnisses auch Italien unter internationale Beobachtung gestellt wird. Ich gehe davon aus, denn schließlich und endlich muss gleiches Recht für alle Partner in der EU gelten. Wenn diese Beobachtung kommt – wie gesagt, ich gehe davon aus –, dann wird natürlich auch das Autonomie-Statut und die internationale Verankerung gewährleistet sein. Also zu Tode gefürchtet, wäre auch gestorben, Herr Kollege Gasteiger! (Bundesrat Gasteiger: Ich habe Durnwalder zitiert!) Ich gehe schon davon aus, dass insbesondere in der europäischen Familie Pakttreue herrscht und international abgeschlossene Verträge natürlich peinlichst und buchstabengetreu einzuhalten sind.

Hoher Bundesrat! Schon bei der Behandlung des Südtirol-Berichtes im Vorjahr konnte eine erfreuliche Weiterentwicklung beobachtet werden. Im jüngst vorliegenden Bericht wird richtigerweise festgestellt, dass eine weitere äußerst positive Entwicklung auch nach Paketabschluss eingetreten ist.

Im Einzelnen darf besonders auf die Verfassungsreform betreffend die Regionen mit Sonderstatut, also die autonomen Provinzen Bozen und Trient, hingewiesen werden. Diese partielle Verfassungsreform bringt eine beträchtliche zusätzliche Kompetenzausweitung für Südtirol. In Zukunft wird also nicht wie bisher die Region die wichtigere Rolle spielen, sondern das Land Südtirol und die Provinz Trient werden die Träger der Region sein und nicht mehr wie bisher lediglich zweitrangige Organe.

"Los von Trient!" war jahrzehntelang die Forderung der Südtiroler, wurde doch Südtirol durch den höheren italienischen Bevölkerungsanteil in der Gesamtregion immer majorisiert. Südtirol ist nun endgültig Herr im eigenen Haus, und der Südtiroler Landtag erhält weitere wichtige Kompetenzen: die Alleinentscheidung über das Wahlgesetz für den Landtag, die Modalitäten für die Wahl des Landeshauptmannes und Initiativrechte für die Bevölkerung.

Beschlossene Landesgesetze – Herr Kollege Gasteiger hat darauf hingewiesen – müssen nicht mehr in Rom zur Genehmigung vorgelegt werden, wodurch zeitliche Verzögerungen der Vergangenheit angehören. Ich darf in Erinnerung rufen: Landesgesetze konnten oft monatelang, in extremen Fällen jahrelang, nicht in Kraft treten, wenn in Rom diese Gesetzesbeschlüsse verzögert wurden.

Interessant sind auch die Neuerungen zu Gunsten der kleinen ladinischen Volksgruppe wie das Recht auf Vertretung im Regionalrat sowie in der Regionalregierung. In Zukunft kann auch, abweichend vom Proporz, ein Vertreter der Ladiner in die Südtiroler Landesregierung kooptiert werden.

Einen Wermutstropfen gibt es, und zwar die geplante Abschaffung des Erfordernisses der vierjährigen Ansässigkeit für die Ausübung des Wahlrechtes bei Landtags- und Gemeinderatswahlen. Hier darf das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.


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