Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 63

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –, um ein Handzeichen. Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) (419 und 542/NR sowie 6341/BR der Beilagen)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukraine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen (425 und 543 /NR sowie 6342/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (383 und 544/NR sowie 6343/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Simbabwe über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (420 und 545/NR sowie 6344/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (443 und 548/NR sowie 6345/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Kabinett der Minister der Ukraine über Amtshilfe und gegenseitige Zusammenarbeit in Zollsachen,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Förderung und zum Schutz von Investitionen,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Simbabwe über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll und


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