Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 66

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Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zählung von Arbeitsstätten (Arbeitsstättenzählungsgesetz) geändert wird (284 und 528/NR sowie 6331und 6346/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zählung von Arbeitsstätten geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Neuner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zählung von Arbeitsstätten (Arbeitsstättenzählungsgesetz) geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Mit Ihrer Zustimmung erlaube ich mir daher, auf eine Verlesung zu verzichten. (Präsident Ing. Klamt übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen keine vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird (346 und 521/BR sowie 6347/BR der Beilagen)


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