Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 77

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diesem Gesetz, das auch ein Beitrag zur Verwaltungsreform, und zwar in Richtung Firmenbuch, ist, zustimmen können.

Sie haben uns heute schon mitgeteilt, dass diese Bundesregierung Belastungen für die Bevölkerung, für die Wirtschaft verursacht hat. Es freut uns jedenfalls, dass Sie den Entfall der Eintragungsgebühr und der Veröffentlichungsgebühren sehr wohl registriert haben und diesem Gesetz zustimmen können, weil es ein neuerlicher Schub für die Wirtschaft ist und letztlich auch ein Schub für die Arbeitsplätze, da die Firmen kostenmäßig etwas entlastet werden. – Danke sehr. (Beifall den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.16

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.16

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich möchte Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg wünschen (Bundesrätin Fuchs: Danke schön!), kann aber diesen Saal nicht verlassen, ohne Ihnen Aufklärung über dieses Gesetz zu geben, dem Sie die Zustimmung verweigern wollen. (Bundesrätin Fuchs: Bitte!)

Was die Beweislastumkehr anlangt, gibt es zwei Themenkreise: das Gewährleistungsrecht und das Schadenersatzrecht. Bisher musste der Konsument, der Käufer innerhalb von sechs Monaten eine Klage einbringen und beweisen, dass die Sache mangelhaft war, als er sie übernommen hat. – Das muss er jetzt nicht mehr!

In eben dieser Frist – das ist die entscheidende Verbesserung! – muss nun der Unternehmer beweisen, dass sie mangelfrei war. Und daran schließen sich weitere 18 Monate, innerhalb derer der Konsument beziehungsweise der Käufer seinerseits beweisen kann, dass die Sache mangelhaft war. Insgesamt besteht also jetzt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, früher war es eine von 6 Monaten. Das bitte ich zu berücksichtigen. Das, was Sie gesagt haben, entspricht eigentlich nicht dem Gesetzestext.

Was das Schadenersatzrecht anlangt, wird mit diesem Gesetzentwurf eine langjährige Forderung der Wissenschaft verwirklicht, wonach auch Schadenersatzansprüche aus dem Gewährleistungsbereich gestellt werden können.

In den ersten zehn Jahren muss der Unternehmer beweisen, dass die Sache frei von Mangelfolgeschäden war. In den darauf folgenden 20 Jahren muss dies allerdings der Käufer tun. Das ist ebenfalls eine entscheidende Verbesserung. Von einer Umkehr oder von einer Verschlechterung kann überhaupt keine Rede sein, so Leid es mir tut! (Bundesrätin Fuchs: Aber es wird ohne Sachverständigengutachten nicht gehen!) Wenn Sie Ihren Gedankengängen treu bleiben, stimmen Sie bitte zu!

Das Zweite ist das Argument mit den Aufsichtsräten. Derzeit kann jeder Aufsichtsrat auch Aktionär des Unternehmens sein, wenn es um eine Aktiengesellschaft geht. Das ist Ihnen bekannt. Es wird also nirgends eingegriffen! (Zwischenruf des Bundesrates Marizzi. ) Zurzeit besteht aber die Unsitte – Sie werden mir darin sicher beipflichten, Herr Bundesrat –, dass die Aufsichtsräte auf Kosten des Unternehmens versichert werden.

Diesen Missstand sollten und könnten wir einvernehmlich ändern. Das sollten wir wirklich ändern! Da haben Sie aber nichts dabei gefunden. Dass jedoch ein Aufsichtsrat Aktien erwerben kann, auch im Wege der Option, ist wirklich nichts Schädliches und begünstigt die Kontrolle, weil es ihn mehr an das Unternehmen bindet. – Das habe ich dazu zu sagen! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.19

Präsident Ing. Gerd Klamt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


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