Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 76

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Soweit ich das Gesetz in Erinnerung habe – ich habe es durchgelesen –, geht es um die Frage, dass die Gewährleistungsfristen zugunsten des Konsumenten verlängert werden sollen, und zwar von einem halben Jahr auf zwei Jahre und durchgehend in fast allen Branchen. Es gibt eine Sonderregelung für gebrauchte Güter, derzufolge die Frist ebenfalls verlängert wird, nämlich von einem halben Jahr auf ein Jahr – das ist also auch eine Besserstellung des Konsumenten. (Bundesrätin Fuchs: Ja, aber die Beweislastumkehr ist die Verschlechterung!)

Ich frage mich also, warum Sie das als eine Schlechterstellung für den Konsumenten ansehen. (Bundesrätin Fuchs: Beweislastumkehr!) In Wirklichkeit müsste Ihr Herz höher schlagen, denn gerade Ihre Fraktion hat immer die Interessen der Konsumenten vertreten. (Bundesrätin Fuchs: Natürlich, aber die Beweislastumkehr ist das ...!)

Was im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz schon in Diskussion war, ist – damit haben Sie Recht – die Frage bezüglich der Reiseleistungen. In dieser Hinsicht hat sich die Frage gestellt, ob bei Leistungen, die zum Teil im Ausland erfolgen, wo es sehr schwer ist, eine Beweissicherung vorzunehmen, eine Rügepflicht eingeführt werden soll. Das ist – so wie es auch in Deutschland Gesetz ist – in Diskussion gestanden. In Deutschland gibt es in diesen Fällen eine Rügepflicht. Ich habe auf Grund Ihrer Wortmeldung den Eindruck, dass Sie auch dafür sind, dass es diese Beweissicherung für die Konsumenten, dass es also eine Rügepflicht geben soll.

Wollen Sie das eher schon oder wollen Sie das eher nicht? Das war mir nicht ganz klar. Wollen Sie, dass eine Rügepflicht eingeführt wird, oder nicht? (Bundesrätin Fuchs: Das wäre sicher kein Nachteil!)  – Gut, dann nehmen wir das sehr gerne zur Kenntnis. Das war nämlich auch unser Vorschlag.

In diesem Gesetz ist ebenfalls vorgesehen, dass bei gebrauchten Sachen, überhaupt bei Waren ein Rückgriffsrecht bei Produzenten vorgesehen ist.

Ich möchte kurz auf das Aktienoptionengesetz eingehen. Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie dieses Recht auf Optionen, auf Stock Options für Aufsichtsratsmitglieder nicht haben wollen. (Bundesrätin Fuchs: Richtig!) Es ist aber so, dass das Aktiengesetz und vor allem die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder durch die vorliegende Novelle nicht aufgehoben werden. Ich habe das in dem vorliegenden Entwurf jedenfalls nicht gefunden.

Das heißt: Die gesetzlichen Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder bleiben bestehen. Sie aber argumentieren und sagen: Ein Mitglied des Aufsichtsrates sollte nicht unternehmerisch handeln, sondern eher nur vom Sicherheitsbedürfnis im Rahmen seiner bestehenden und weiterhin geltenden Aufsichtspflichten ... (Bundesrätin Fuchs: Nein, nein! Die Aufsichtspflichten soll er ... wahren!)  – Diese hat er weiter, das steht im Gesetz! (Bundesrätin Fuchs: Eben!) Dazu ist er auch verpflichtet! Er soll also nicht – auch nicht als Arbeitnehmervertreter! – die Möglichkeit haben, an einem Gewinn des Unternehmens, an einem Aufschwung des Unternehmens mitzupartizipieren (Bundesrätin Fuchs: Kurzfristige Erfolge sollen ihn nicht verleiten!)  – Das wollen Sie also eher nicht haben. Sehe ich das richtig so? (Bundesrätin Fuchs: Weil er ... ist und weil die Erfahrung zeigt, dass es mit dem Abbau von Arbeitsplätzen verbunden ist! Und dagegen wollen wir uns wehren!)

Sie sagen also, dass Sie – es ist wichtig, dass Sie uns das mitteilen (Bundesrätin Fuchs: Das habe ich in meiner Rede schon gesagt!)  – unternehmerischen Erfolg immer in Zusammenhang mit dem Abbau von Arbeitsplätzen sehen! Wir sehen das schon anders. Wir wollen nämlich ganz gerne haben, dass die österreichischen Unternehmen auf dem Markt stärker präsent sind und dadurch mehr Arbeitsplätze schaffen. Wir wollen den unternehmerischen Erfolg schon, damit wieder investiert werden kann und die Unternehmen zu größeren Marktanteilen kommen. (Bundesrat Marizzi: Das wollen wir auch haben!) Aber wir nehmen gerne zur Kenntnis, dass Sie das nicht so gerne sehen. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich möchte noch etwas zum Euro-Justiz-Begleitgesetz und zum Gerichtsgebührengesetz sagen. Das Gerichtsgebührengesetz ist eh klar, auch darin geht es um die Euro-Umstellung sowie um die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs. Ich freue mich darüber, dass Sie zumindest


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