Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 80

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Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Manfred Gruber. Ich erteile es ihm.

14.27

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vielleicht am Beginn meiner ersten Rede hier im Bundesrat ein paar persönliche Daten nennen: Ich bin 52 Jahre alt und seit 30 Jahren in der Politik, vorwiegend in der Kommunalpolitik, tätig – zehn Jahre Vizebürgermeister und seit 1994 Bürgermeister von Bad Gastein. Im Hauptberuf bin ich Telekom-Bediensteter. Ich glaube, ich habe mich damit ausreichend vorgestellt und darf nun, sehr geehrter Herr Präsident, Herr Bundesminister, meine Damen und Herren, auf den gegenständlichen Gesetzesbeschluss, mit dem das Passgesetz novelliert wird, eingehen.

Diese Gesetzesänderung ist schon etwas länger in Diskussion gestanden. Es hat diesbezüglich die unterschiedlichsten Standpunkte gegeben, das Gesetz wurde aber dann am 28. März im Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Es gibt in diesem Gesetz einige Punkte, in denen wir übereinstimmen.

So ist es etwa keine Frage, dass dieses Bundesgesetz diverse Verbesserungen für den Bürger bei der Ausstellung und der Änderung von Reisepässen und Personalausweisen mit sich bringt. Es gibt nun die Möglichkeit, Reisepässe in der Heimatgemeinde beantragen zu können. Aber auch die Möglichkeit, bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde, unabhängig vom Hauptwohnsitz, einen Pass beantragen zu können, ist eine Vereinfachung und kommt letzten Endes unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zugute.

Es ist zudem durchaus zu begrüßen, dass die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen automationsunterstützt erfolgt. Uns Sozialdemokraten ist es immer ein Anliegen, eine effiziente Verwaltung, größtmögliche Bürgernähe, aber auch ein Optimum an Datensicherheit für das Individuum sicherzustellen.

Eben in dieser Hinsicht haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister, unsere Bedenken. Es ist nur sehr schwer zu verstehen, dass entgegen ursprünglichen Aussagen wieder auf die ZMR-Zahl als Individualisierungsmerkmal zurückgegriffen wurde, obwohl wir alle wissen, dass das für das Passwesen nicht unbedingt erforderlich wäre. Es ergeben sich gewisse Effekte durch Zusammenführung von Datensätzen, die nicht zusammengeführt werden dürften, und der Bürger ist dem letzten Endes wehrlos ausgeliefert.

Das dies eine große Verlockung für kriminellen Missbrauch bedeutet, brauche ich, so glaube ich, nach den Erfahrungen der letzten Monate nicht extra auszuführen. Für uns Sozialdemokraten ist es daher mehr als bedenklich, dass ein kleiner Schritt zu einer Verwaltungsvereinfachung, der zu begrüßen ist, mit der Konsequenz verbunden ist, dass dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird.

Eine Rechtsunsicherheit scheint uns darin gegeben zu sein, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob bestimmte Merkmale des Ausweisinhabers behördlich autorisiert sind oder ob sie vom Ausweisinhaber willkürlich festgesetzt wurden. Es ist auch nur sehr schwer zu verstehen, dass trotz Verdoppelung der Gebühr für den Antragsteller laut Auskunft der Experten kein fälschungssicheres Dokument zu bekommen ist. Das steht außerdem im Widerspruch zu den Bemühungen der EU, die die Fälschungssicherheit von Reisedokumenten in höchstmöglichem Ausmaß von jedem Mitgliedsland verlangt.


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