Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 82

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Datenmissbrauch etwas passiert, dass es also eine rechtliche Absicherung und eine rechtliche Grenze gibt.

Ich möchte dazu ein Beispiel erzählen, wie es einem Nationalratsabgeordneten von den Grünen ergangen ist. Es gibt eine Zeitung – ich weiß nicht, ob Sie sie kennen –, ein Magazin der Fellner-Gruppe, das "e-media" heißt. Sie beschäftigt sich mit Internet und ein recht populäres Magazin. Sie berichtet über den Versuch, aus Jux in Politiker-PCs einzudringen, und als erstes Opfer wurde Peter Pilz gewählt. Eine halbe Stunde habe es gedauert, dann konnten angeblich sämtliche Daten, sämtliche eingehende und ausgehende e-mails eingesehen werden, und so weiter. Nachträglich wurden in diesem Magazin fairerweise die Möglichkeiten genannt, wie man sich davor schützen kann. Es gibt entsprechende Software und so weiter aus dem Internet, die man sich herunterladen kann.

Was will ich damit sagen? – Ich komme damit noch einmal zum Ausgangspunkt zurück und glaube, darauf zu warten, bis wir die 100-prozentige Sicherheit haben, wird nicht möglich sein. Es muss ein laufender Prozess des Sicherheit-Schaffens stattfinden, und es muss ein rechtlicher Rahmen da sein, der sehr klar absteckt, dass das Missbrauch ist, dass das nicht gestattet ist, und mit dem die strafrechtlich relevanten Punkte und Kriterien festgesetzt werden.

Ich glaube und komme im Grunde genommen zum Abschluss meines Debattenbeitrages, dass dieses Gesetz ein wichtiges Beispiel für ein föderales, bürgernahes Gesetzeswerk ist. Ich habe es auch das letzte Mal schon betont – ich kann das Wort "Bundesstaatsreform" schön langsam auch nicht mehr hören –, wir sollten doch versuchen, jedes einzelne Gesetz so zu gestalten, dass die föderalen Aspekte sichtbar werden. Hier werden sie meiner Meinung nach sichtbar.

Es ist ein sehr bürgernahes Gesetz, weil es Erleichterungen für den einzelnen Bürger in Österreich bringt. Es geht um ungefähr 700 000 Reisepassanträge im Jahr, es geht um 50 000 Anträge für Personalausweise im Jahr. Diese große Zahl beweist die Wichtigkeit dieser Passgesetz-Novelle. Gepaart mit vernünftiger Verwaltungsvereinfachung, gepaart mit dem Einsatz modernster Technologien, gepaart mit dem Ziel, dem Bürger das Leben einfacher zu machen, wird die ÖVP diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.39

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Hagen zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

14.39

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt ein bisserl enttäuscht darüber, dass der Herr Innenminister nicht anwesend ist – ich habe gehört, er sei verhindert –, denn das, was ich zu sagen habe, geht an seine Adresse. Ich bitte, ihm das auszurichten.

Mit diesem Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden ist der Regierung eine große Errungenschaft bei der Verbesserung des Föderalismus in der Sicherheitspolitik gelungen.

Früher war es bei grenzüberschreitenden Verhandlungen, wenn man grenzüberschreitende Daten gebraucht hat, von der Schweiz oder von Liechtenstein, notwendig, diese über die Wiener Zentralstellen anzufordern. Das ist natürlich ein gewaltiger Verwaltungsaufwand und sicherlich nicht zielführend gewesen. Mit diesem Vertrag geht das jetzt wesentlich schneller, im kleinen Grenzwege sozusagen.

Mit diesem Gesetz ist auch eine engere Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden in der Schweiz und in Liechtenstein möglich, bis hin zu gemischten Patrouillen. Das heißt, dass einmal ein österreichischer Zollbeamter mit einem schweizerischen Zollbeamten gemeinsam Patrouille fährt, auf welchem Gebiet auch immer, und auch dort einschreiten kann, so wie das jetzt auch Schengen vorsieht. Das heißt, dass man die Grenze überschreiten, also drüberfahren, und das


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